Publizist Veton Surroi ka publikuar një listë prej 9 sugjerimesh se si duhet lexuar aktgjykimin ndaj katër ish-drejtuesve të lartë të Ushtrisë Çlirimtare të Kosovës.
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1. Die Verurteilung der vier ehemaligen UÇK-Führer – Hashim Thaçi, Jakup Krasniqi, Kadri Veseli und Rexhep Selim – ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung in zweiter Instanz erfordert sorgfältige juristische Arbeit, die auf einer Analyse und einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Urteil beruht und nicht auf Emotionen. Die letztendliche Schuld oder Unschuld sowie das endgültige Strafmaß werden nicht von Protesten, sozialen Netzwerken oder politischen Stellungnahmen abhängen. Sie werden das Ergebnis eines kontinuierlichen und rationalen juristischen Prozesses sein.
2. Das Urteil vom 16. September markierte einen grundlegenden Wendepunkt, indem es die Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zurückwies. Der Gerichtshof stellte zwar fest, dass die Straftaten einen weitverbreiteten und systematischen Angriff darstellten, doch die Anklage habe nicht nachgewiesen, dass dieser Angriff sich gegen die Zivilbevölkerung als solche richtete. Laut Gerichtshof wurden die Opfer vorwiegend nach Einzelkriterien ausgewählt.
3. Die vier verurteilten ehemaligen UÇK-Führer unterscheiden sich daher rechtlich von denjenigen, die im Fall Šainović et al. und Vlastimir Đorđević vor dem Tribunal für das ehemalige Jugoslawien verurteilt wurden. In diesen Fällen wurde eine staatliche Kampagne gegen die albanische Zivilbevölkerung nachgewiesen, und die Angeklagten wurden zudem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
4. Die erstinstanzlichen Urteile im Fall Shainovic et al. lagen jedoch zwischen 15 und 22 Jahren Haft, während zwei der ehemaligen UÇK-Führer jeweils zu 25 Jahren verurteilt wurden. Selbst unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Fällen, der individuellen Verantwortung und der unterschiedlichen Strafpraxis wirft dies ernsthafte Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.
5. Ihr Freispruch in sechs Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rückt das Urteil in einen gerechteren historischen Kontext. Zwar wurde der Feldzug serbischer Streitkräfte gegen die albanische Bevölkerung des Kosovo juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert, doch im Fall der vier ehemaligen UÇK-Führer konnte das Vorliegen eines gezielten Angriffs auf die Zivilbevölkerung nicht nachgewiesen werden. Diese Feststellung stellt das Urteil in den Kontext der individuellen Verantwortung für Kriegsverbrechen. Weder die UÇK noch der Kosovo können diese Schuld tragen. Das Urteil wertet das Ziel der Unabhängigkeit des Kosovo nicht als Verbrechen und betont, dass in diesem Prozess weder die Legitimität der UÇK noch der Unabhängigkeitskampf beurteilt werden.
6. Das Urteil beruht auf dem wichtigen Grundsatz, dass die Gerechtigkeit der Befreiungsbewegung nicht automatisch jede in ihrem Namen begangene Handlung rechtfertigt. Ebenso wenig kann die Verurteilung Einzelner wegen Straftaten der UÇK als Ganzes angelastet werden, ihre historische Rolle bei der Befreiung des Landes verändern oder die Unabhängigkeit des Kosovo schmälern.
7. Kosovo sollte nicht dem Irrglauben verfallen, das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag verurteile die UÇK oder ein unabhängiges Kosovo. Das Urteil enthält keine Schlussfolgerung, die der UÇK als Organisation oder dem Unabhängigkeitsstreben Kosovos individuelle Verantwortung für Verbrechen zuweist.
8. Bellum iustum – der gerechte Krieg der UÇK, der auf der Volksbewegung gegen die Besetzung Serbiens und für die Unabhängigkeit des Kosovo basierte – wurde durch dieses Urteil nicht als historische und moralische Wahrheit aufgehoben.
9. Das Urteil hat letztlich auch die Opfer individualisiert. Die Opfer sind ebenfalls Teil dieser Geschichte; wir werden mehr über sie im vollständigen, endgültigen Urteilstext erfahren.