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CHRONIK

Wegen des Sprengstoffmordes 2018 in Gjakova wird der Angeklagte freigelassen

Schwerer Mord

Foto: Illustration

Das Grundgericht in Gjakova hat bekannt gegeben, dass es den Angeklagten D.GJ. von der Anklage wegen schweren Mordes freigesprochen hat, wegen der Ermordung von HA mit einem Sprengsatz im Oktober 2021 in Smolica, Gjakova.

D.GJ. Auch vom Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes wurde er freigesprochen.

„Das Grundgericht in Gjakovë verkündete einen Freispruch gegen den Angeklagten D.GJ., dem gemäß der Anklageschrift der Grundstaatsanwaltschaft von Prizren die Straftaten „schwerer Mord“ und „unerlaubter Besitz, Kontrolle oder Besitz“ vorgeworfen werden Waffen‘‘“, heißt es in der Ankündigung.

In der Ankündigung heißt es, dass das Gericht nach 16 Gerichtssitzungen, der Anhörung von 10 Zeugen, der Verwaltung und Analyse aller persönlichen und materiellen Beweise, der Untersuchung und Rekonstruktion des Tatorts sowie der Analyse von 3 Gutachten, 2 lokalen und 1 internationalen (vom Forensic Institute of Zürich in der Schweiz) ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht bewiesen sei, dass der Angeklagte die in der Anklage genannten Straftaten begangen habe.

„Dem Angeklagten D.GJ. wurde vorgeworfen, dass er am 14. Oktober 2018 gegen 07:48 Uhr im Dorf Smolica in Gjakova dem inzwischen verstorbenen HA aus dem Dorf Smolica in Gjakova das Leben genommen habe, und zwar in diesem Fall Er setzte sein Leben für den Geschädigten AK aufs Spiel, und zwar so, dass der Angeklagte D.GJ. an dem kritischen Tag gegen 02.30:08 Uhr einen Sprengstoff am Türpfosten des Hinterhofs des inzwischen verstorbenen HA platzierte In dem Moment, in dem der inzwischen Verstorbene gegen 02:XNUMX Minuten aus den Hoftüren kommt und gerade versucht, die Türen zu schließen, aktiviert der Angeklagte aus unbekannter Entfernung über die Fernbedienung das Sprengmaterial und löst die Explosion aus, HA bleibt tot auf der Stelle, und das Opfer AK erleidet Körperverletzungen‘“, heißt es in der Mitteilung.

Gegen dieses Urteil haben die Parteien das Recht, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag der Annahme des Urteils in schriftlicher Form Berufung einzulegen.