Bei Routinekontrollen wurde am internationalen Flughafen „Adem Jashari“ eine nicht angemeldete und zur Einfuhr verbotene Luftdruckwaffe abgefangen.
Laut Mitteilung des Zolls wurde bei der Passagierkontrolle ein Passagier, der den grünen Kanal passiert hatte, was bedeutet, dass er keine Waren bei den Zollbehörden anzumelden hatte, für die Gepäckkontrolle mittels Scanner ausgewählt.
Es ist bekannt, dass der Zollbeamte anhand des Scannerbildes Verdachtsmomente hinsichtlich des Gepäckinhalts hegte und daraufhin eine Sichtprüfung durchführte. Dabei wurde ein einzelnes, zerlegtes Luftgewehr der Marke „FB Record“ im Kaliber .177 gefunden, das zum Verstecken in Alufolie und Stoff eingewickelt war.
Die Regierung hat die Polizei auf dem Flughafen und in Pristina für ein Verfahren zur Verhinderung von Verstößen gegen das Verwaltungsverfahren in Ligurien eingesetzt.
Dem 24-Stunden-Polizeibericht zufolge stammte der Verdächtige aus Deutschland. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er nach Einleitung des Verfahrens im Rahmen des regulären Verfahrens freigelassen.
Bei Routinekontrollen wurde am internationalen Flughafen „Adem Jashari“ eine nicht angemeldete und zur Einfuhr verbotene Luftdruckwaffe abgefangen.
Laut Mitteilung des Zolls wurde bei der Passagierkontrolle ein Passagier, der den grünen Kanal passiert hatte, was bedeutet, dass er keine Waren bei den Zollbehörden anzumelden hatte, für die Gepäckkontrolle mittels Scanner ausgewählt.
Es ist bekannt, dass der Zollbeamte anhand des Scannerbildes Verdachtsmomente hinsichtlich des Gepäckinhalts hegte und daraufhin eine Sichtprüfung durchführte. Dabei wurde ein einzelnes, zerlegtes Luftgewehr der Marke „FB Record“ im Kaliber .177 gefunden, das zum Verstecken in Alufolie und Stoff eingewickelt war.
Die Regierung hat die Polizei auf dem Flughafen und in Pristina für ein Verfahren zur Verhinderung von Verstößen gegen das Verwaltungsverfahren in Ligurien eingesetzt.
Dem 24-Stunden-Polizeibericht zufolge stammte der Verdächtige aus Deutschland. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er nach Einleitung des Verfahrens im Rahmen des regulären Verfahrens freigelassen.