Gegen den Angeklagten HV ist die Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Begehung der Straftat „versuchter Mord“ und zweier weiterer Straftaten verhängt worden.
Das Grundgericht in Pristina hat dem Angeklagten HV, der des versuchten Mordes am 13. Juni verdächtigt wird, einen Monat Haft zugesprochen. Der Vorfall ereignete sich in der Straße „Xheladin Hana“ in Prishtina, wo der Angeklagte gegen 21:30 Uhr aufgrund eines Streits einen Schuss auf eine Wohnung abfeuerte, in der mehrere Personen zur Miete wohnten.
Das Gericht erklärte, er habe das Leben mehrerer Menschen gefährdet, auch ein weiteres Objekt sei von der Schießerei betroffen gewesen. In der Entscheidung hieß es, die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft seien erfüllt, „da bei einer Freilassung des Angeklagten die Gefahr besteht, dass er wegläuft und dem Strafverfahren entgeht“.
Er wird des „versuchten Mordes“, des „unerlaubten Besitzes, der Kontrolle oder des Besitzes von Waffen“ und der „Herbeiführung allgemeiner Gefahr“ verdächtigt.
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Ein Monat Haft für den Angeklagten, der „versuchten Mord“ begangen hat
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Ein Monat Haft des Angeklagten wegen Mordes in Pristina
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Ein Monat Haft des Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung
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Verdächtige wegen „versuchten Mordes“ werden in Pristina einen Monat lang festgehalten
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Verdächtiger wegen versuchten Mordes in Pristina festgenommen