Das Grundgericht in Pristina hat dem Angeklagten OL, der der Straftat „versuchte Vergewaltigung“ verdächtigt wird, einen Monat Haft zugesprochen.
Das Gericht sei davon ausgegangen, dass diese Maßnahme dem Angeklagten zuzuordnen sei, da im Falle seiner Freilassung Umstände vorliegen, die den Ablauf des Verfahrens behindern würden.
„...Die Haftmaßnahme ist die einzige Maßnahme für den ungehinderten Ablauf des Verfahrens in diesem Strafverfahren“, heißt es in der Mitteilung.
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