Das Grundgericht in Gjilan hat dem Antrag der Grundstaatsanwaltschaft von Gjilan stattgegeben und den Angeklagten F. Th., Xh. eine Haftstrafe von 30 Tagen zuerkannt. H. und LM
„Mit diesen Handlungen haben die Angeklagten die Straftat des Erwerbs, des Besitzes, der Verbreitung und des unerlaubten Verkaufs von Betäubungsmitteln, psychotropen und analogen Stoffen gemäß Artikel 273 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 5 sowie Artikel 31 und 35 des Strafgesetzbuchs begangen Kodex der Republik Kosovo (KPRK)“, sagt dieses Gericht.
Der Richter des vorläufigen Verfahrens in der Abteilung für schwere Verbrechen kam nach Prüfung der Akten zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Haftmaßnahme erfüllt seien, da sich dieselben in Freiheit befinden, fliehen oder fliehen können verstecken und auf diese Weise wäre der normale Ablauf des Strafverfahrens unmöglich.
Die Parteien haben das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung beim Berufungsgericht einzulegen.
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