Die Generalstaatsanwaltschaft in Prizren hat Anklage erhoben gegen J.Th., I.Th. und A.Th., die sich seit dem 2. Oktober in Untersuchungshaft befinden, da ihnen der begründete Verdacht vorliegt, dass sie die Straftat des „Wuchers“ begangen haben, sowie gegen LG und DG, die sich seit dem 25. Februar ebenfalls wegen Wuchers in Untersuchungshaft befinden und sich jeder von ihnen einzeln der Straftat des „unerlaubten Besitzes, der Kontrolle oder des Besitzes von Waffen“ schuldig gemacht haben.
Während, zu Gj.Th. Es wurde Anklage erhoben wegen „Behinderung von Beweismitteln oder der Amtsführung“.
Laut Anklage hat J.Th. ab Mai 2023 und fortlaufend bis zum 02.10.2024 in Prizren vorsätzlich und mit dem Ziel, sich widerrechtlich Eigentum zu verschaffen, einen eindeutig unverhältnismäßig hohen Kaufpreis im Austausch für eine Dienstleistung (Schuldentilgung) erworben und dabei die schwierige finanzielle Lage des Geschädigten JA ausgenutzt, wobei der Angeklagte ihm bei der Übergabe des Geldes androhte, dass er für jede Verzögerung 500 Euro Zinsen zahlen müsse.
In der Anklageschrift heißt es, dass die Zinsen des Angeklagten bis zum 2. Oktober 2024 den Wert von 20.000 Euro erreicht hätten.
„Am 02.10.2024 trifft sich der Angeklagte mit dem Geschädigten, der ihm mitteilt, dass er ihm unter dem Vorwand der Zinsen den Betrag von 5.000 (fünftausend Euro) überbracht hat, woraufhin er von der Polizei auf frischer Tat festgenommen wird. Mit diesen Handlungen hat J.Th. den Straftatbestand der ‚Usurpation‘ gemäß dem Strafgesetzbuch begangen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
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Die Angeklagten I.Th. und A.Th. trafen sich in Zusammenarbeit mit dem Geschädigten und warnten ihn, dass er für jede Verzögerung monatlich 500 Euro Zinsen zahlen müsse, während die wöchentlichen Zinsen später 50 Euro betrugen und sich dann auf Zinsen in Höhe von 100 Euro erhöhten.
„Die hierdurch entstandenen Zinsen der genannten Angeklagten beliefen sich auf rund 11,000 Euro. Mit diesen Handlungen haben sie gemeinschaftlich den Straftatbestand der ‚Usurpation‘ nach dem Strafgesetzbuch begangen“, heißt es weiter.
Nachdem die Beklagten DG und LG dem Geschädigten JA zunächst Geld zuzüglich Zinsen gezahlt hatten, traf sich der Geschädigte aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage und der Unfähigkeit, das Geld zurückzuzahlen, im Juni 2024 in den Geschäftsräumen des Beklagten DG mit derselben Person, die dem Beklagten DG im Austausch für einen Betrag von 2,500 Euro, der auch Zinsen enthält, ein Fahrzeug VË UP 2018 überließ, also ein Fahrzeug mit einem deutlich höheren Preis, und zwar für den Betrag von 2,500 Euro, den er den Beklagten zahlen musste.
Mit diesen Handlungen haben sie gemeinschaftlich den Straftatbestand der „Erpressung“ begangen.
Darüber hinaus begingen DG und LG jeweils einzeln die Straftat des „unerlaubten Besitzes, der unerlaubten Kontrolle oder des unerlaubten Besitzes von Waffen“.
In der Anklageschrift heißt es, dass der Angeklagte Gj.Th. von November 2024 bis Februar 2025 an verschiedenen Orten in Prizren den Zeugen JA dazu ermutigt habe, eine falsche Aussage zu machen, um den Gerichtsprozess seiner Familienmitglieder – der Angeklagten J.Th., I.Th. und A.Th. – zu erleichtern und sie aus der Haft zu entlassen, sodass der Angeklagte den Geschädigten wiederholt aufgefordert habe, seine zuvor gegenüber den Angeklagten abgegebene Aussage zu ändern, und dass ihm im Gegenzug für die Änderung der Aussage die Schuld vollständig erlassen würde, wobei er versprach, dass es mit den oben genannten Angeklagten keine Probleme geben würde.
Mit diesen Handlungen beging dieselbe Person den Straftatbestand der „Beweis- oder Amtsbehinderung“.
Der Staatsanwalt hat in diesem Fall die dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs und des Gegenstands beantragt, mit dem die Straftat begangen wurde, sowie die Beschlagnahme der Gegenstände, die die Begehung der Straftat ermöglichten und bei denen es sich um materielle Vorteile handelt, die durch die Straftat der „Usurpation“ erlangt wurden.
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Das Fahrzeug der Marke „Daimler Chrysler“, das Fahrzeug der Marke „Citroën“, Mercedes-Benz, E 220d4 MATIC, BMW X5 Jeep, Telefone, 2.400 Euro, 330 Fr. wurden beschlagnahmt. Schweizer, 50 Dirham (arabische Banknoten).
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