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DIE WELT

Unterkünfte für überlastete Frauen in Deutschland

die Frauen

Nicht nur während der Feiertage sind Frauenhäuser überfüllt und haben zu wenige Plätze. Woran liegt das und was muss sich dringend ändern?

„Fast täglich müssen wir Frauen oder Familien sagen, dass wir keine andere Wahl haben“, sagt Navina Reichardt, Sozialarbeiterin bei der NGO „Hilfe für Frauen in Not – Frauenhaus Bonn e.V.“, in einem Interview mit der DW. „Nicht, weil sie keinen Schutz bräuchten, sondern weil wir keinen Platz mehr haben.“

Manchmal kommt eine Frau allein, oft aber auch Mütter mit Kindern. Die Gespräche enden damit, dass ihnen geraten wird, in andere Städte oder Provinzen zu gehen. „Und es fühlt sich an, als würden wir Frauen damit wieder in die Gewalt zurücktreiben“, sagt Reichardt.

Die Situation ist besonders um Weihnachten und während der Feiertage akut. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Nachfrage in dieser Zeit deutlich ansteigt“, so die Sozialarbeiterin. Die beengten Wohnverhältnisse, die Feiertage und die schul- oder arbeitsfreien Zeiten verstärken die Gewalt gegen Frauen.

Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) verdeutlichen das Ausmaß häuslicher Gewalt. Dem aktuellen Bericht zufolge wurden 2024 in Deutschland fast 266.000 Opfer häuslicher Gewalt registriert – so viele wie nie zuvor, ein Anstieg von 3.8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen sind Frauen. Besonders weit verbreitet ist Gewalt in Partnerschaften: In fast 80 Prozent dieser Fälle sind die Opfer Frauen.

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Die Ministerin für Frau und Familie, Karin Prien, spricht von dramatischen Entwicklungen: „Anders ausgedrückt: Jede Stunde werden in Deutschland 15 Frauen Opfer von Gewalt durch ihre Partner.“ Sie betont, dass diese Zahlen nur die gemeldeten Fälle umfassen. Experten gehen davon aus, dass weniger als fünf Prozent der Fälle von Gewalt durch (ehemalige) Partner angezeigt werden. Die tatsächliche Rate der Gewalt gegen Frauen ist deutlich höher.

Die Gesamtzahl aller Verbrechen gegen Frauen und Mädchen ist ebenfalls gestiegen. Im Jahr 2024 starben 308 Mädchen und Frauen an den Folgen von Gewalt in Partnerschaften.

Die Anforderungen des Istanbul-Übereinkommens werden nicht erfüllt.

Tut Deutschland genug, um Frauen zu schützen? Laut der Statistik zu Frauenhäusern aus dem Jahr 2024, die vom Frauenhauskoordinierungsverein e.V. erstellt wurde, gibt es landesweit rund 400 Frauenhäuser. Im Laufe des Jahres fanden dort etwa 14,000 Frauen und mehr als 15,000 Kinder Schutz.

Gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fehlt in Frauenhäusern eine von über 12.000 Plätzen. Diese Lücke ist seit Jahren bekannt. Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigen, dass jede zweite Frau in ihrer Wohngegend keinen Platz findet. Zwei Drittel müssen sogar weit entfernt untergebracht werden, oft Hunderte von Kilometern von ihrem Zuhause und ihrem bisherigen sozialen Netzwerk.

Die Herausforderung für Migrantinnen

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Das Frauenhaus „Autonomes Frauenhaus Bonn“ ist täglich überfüllt. „Wenn ein Platz frei wird, ist er meist innerhalb von ein bis zwei Stunden wieder belegt“, sagt Sonja Grafschaft, eine Mitarbeiterin des Hauses, gegenüber der DW. Offiziell verfügt die Einrichtung über 15 Betten für Frauen und 11 bis 14 Betten für Kinder, doch oft sind dort gleichzeitig deutlich mehr Personen untergebracht.

Der Zugang zu Unterstützungsangeboten ist für geflüchtete oder migrantische Frauen besonders schwierig. Sprachbarrieren, mangelndes Wissen über Hilfsangebote und oft sehr kleine soziale Netzwerke erschweren den Zugang. „Über Gewalt zu sprechen ist schon schwer genug“, sagt Grafschaft. „In einer Fremdsprache zu sprechen ist noch schwieriger und für viele Frauen praktisch unmöglich.“

Das Sprachproblem wird durch rechtliche und finanzielle Hürden verschärft, da je nach Finanzierungsmodell nicht alle Frauen aufgenommen werden können, beispielsweise Studentinnen oder Frauen ohne sicheren Aufenthaltsstatus. „Die Tatsache, dass Gewalt nicht der einzige Grund für die Aufnahme einer Person ist, sondern dass auch Einkommen oder Aufenthaltsdokumente eine Rolle spielen, ist für viele Frauen fatal“, kritisiert Navina Reichardt von der NGO „Hilfe für Frauen in Not“.

Gesetz zum Schutz vor Gewalt

Das Gesetz zum Schutz vor Gewalt ist eines der Instrumente zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Es ermöglicht Gerichten unter anderem, Gewalttäter aus dem gemeinsamen Haushalt zu entfernen und Kontaktbeschränkungen anzuordnen.

Eine neue, auf spanischem Vorbild basierende Verordnung ermöglicht die Überwachung besonders gefährlicher Gewalttäter mittels elektronischer Fußfessel, um Verstöße gegen Schutzanordnungen schneller aufzudecken. Viele Opfer profitieren vom Gewaltschutzgesetz vor allem durch Beratungsstellen, die ihnen nach Gewalttaten und Polizeieinsätzen bei der Beantragung von Schutzanordnungen gegen die Täter helfen.

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Viele Organisationen setzen große Hoffnungen in das Gewalthilfegesetz, das der Bundestag im Februar verabschiedet hat. Es soll erstmals ein bundesweites Recht auf Schutz und Beratung schaffen und die Finanzierung von Frauenhäusern unabhängig von den individuellen Umständen regeln. Ziel ist es, Frauen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem zuständigen Wohnort einen Platz in einem Frauenhaus zu ermöglichen.

Die Umsetzung wird jedoch Zeit in Anspruch nehmen, da das Gesetz voraussichtlich erst 2032 vollständig in Kraft treten wird. „Bis dahin werden wir weiterhin mit Lücken arbeiten müssen“, sagt Sonja Grafschaft. „Und selbst dann ist noch unklar, wie die Finanzierung und die bedarfsgerechte Raumverteilung konkret erfolgen werden.“