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Das ZKA wirft dem KJC vor, die Prüfung nicht durchführen zu lassen

Büro des Auditor General

Das Nationale Rechnungsprüfungsamt hat dem Justizrat des Kosovo vorgeworfen, die Prüfung der Leistung „Effizienz der Verwaltung von Zivilsachen in einfachen Gerichten“ nicht zugelassen zu haben. 

In der Pressemitteilung der KCA vom Dienstag heißt es, dass die KJC den Handlungsspielraum des Auditor General auf die Ausübung des in der Verfassung festgelegten Mandats für den Auditor General und das National Audit Office einschränkt.

„Gemäß dem jährlichen Prüfungsplan für die Saison 2023-2024 vom 16. April 2024 hat der Rechnungsprüfer durch das Prüfungsauftragsschreiben den Justizrat des Kosovo über den Beginn der Folgeprüfung im Zusammenhang mit der Bewertung informiert der Umsetzung der Empfehlungen aus der im Jahr 2017 durchgeführten Vorprüfung „Effizienz der Verwaltung von Zivilsachen in Grundgerichten“. Der Schwerpunkt der im Jahr 2024 gestarteten Folgeprüfung lag auf der Bewertung der Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Prozess der Verwaltung von Zivilsachen von den Grundgerichten aus, der Überwachung der Fortschritte der Gerichte und der Schaffung von Mechanismen, um sie bei der ordnungsgemäßen Fallbearbeitung zu unterstützen. Gegenstand dieser Prüfung waren das Grundgericht von Pristina, Peja und Gjilan sowie der Justizrat des Kosovo“, heißt es in der Mitteilung. 

Weiter heißt es, dass so etwas zum ersten Mal seit der Gründung der ZKA passiert sei, für die der Sprecher der Versammlung und drei parlamentarische Ausschüsse, der für die Aufsicht über die öffentlichen Finanzen, der Ausschuss für Haushalt, Arbeit und Transfers, zuständig seien sowie Ausschuss für Gesetzgebung, Mandate und Immunitäten.

In der Bekanntmachung des ZKA heißt es, dass die Verfassung den Rechnungsprüfer als oberstes Organ der Wirtschafts- und Finanzkontrolle einordnet. 

„Diese Gesetze geben das volle und alleinige Mandat und die Befugnis, ausnahmslos externe Prüfungen in der Wirtschaftstätigkeit öffentlicher Institutionen und anderer staatlicher juristischer Personen durchzuführen; sowie die Prüfung der Verwendung und des Schutzes öffentlicher Mittel durch zentrale und lokale Regierungsstellen. Der Auditor General ist sich des Mandats, der Befugnisse und der Unabhängigkeit des Justizsystems in unserem Land voll bewusst und greift unter keinen Umständen in die Leistung von Richtern ein und bewertet diese nicht, führt keine gerichtlichen, administrativen Inspektionen oder andere Aktivitäten innerhalb der Justiz durch Bewertet es die Meritokratie von Gerichtsentscheidungen?“, heißt es in der Ankündigung.