Das Oberste Gericht in Pristina hat gegen den Verdächtigen HS wegen Spionage eine einmonatige Untersuchungshaft angeordnet.
HS wurde am 6. Mai wegen des Verdachts der Unterstützung des serbischen Geheimdienstes festgenommen.
„Nach der Anhörung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Verhängung einer Untersuchungshaft in diesem Strafverfahren eine angemessene Maßnahme darstellt, da bei einer Freilassung des Angeklagten Fluchtgefahr besteht und er angesichts der Umstände und der Art und Weise, wie die Straftat begangen wurde, leicht fliehen und sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen könnte. Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass der Angeklagte im Falle seiner Freilassung Beweise und Zeugen beeinflussen und dieselbe Straftat wiederholen oder unter denselben oder schwerwiegenderen Umständen weitere Straftaten begehen könnte“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Das Gericht war der Ansicht, dass die Straftat schwerwiegender Natur sei und die Verhängung einer Untersuchungshaft daher in diesem Strafverfahren eine notwendige Maßnahme darstelle. Jede andere Maßnahme wäre für die erfolgreiche Durchführung des Strafverfahrens unzureichend, würde den normalen Ablauf des Strafverfahrens behindern und die Wiederholung von Straftaten verhindern.
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