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Arbeitsinspektion nach Tod eines Arbeiters durch Kraneinsturz: Es ist noch zu früh, um Schlussfolgerungen zu ziehen.

Zentrale Arbeitsinspektion

Die Zentrale Arbeitsinspektion erklärte, es sei noch zu früh, um nach dem Tod eines 26-jährigen Arbeiters und der Verletzung eines weiteren durch einen Kranunfall gestern in Pristina Schlussfolgerungen über die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu ziehen.

Der Tod des 26-Jährigen löste auch politische Auseinandersetzungen aus. Der amtierende Minister für Umwelt und Raumplanung, Fitore Pacolli, beschuldigte die Stadtverwaltung von Pristina direkt und forderte sofortige und unausweichliche Rechenschaftspflicht. Die Reaktion des Bürgermeisters von Pristina, Përparim Rama, ließ nicht lange auf sich warten: Die Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards falle in die Zuständigkeit der Arbeitsinspektion auf zentraler Ebene. 

Die Zentrale Arbeitsinspektion sprach der Familie des Opfers ihr Beileid aus und wünschte dem Verletzten eine schnelle Genesung. Sie erklärte, dass dieser Fall mit hoher Priorität behandelt werde und man eng mit der Kosovo-Polizei, der Staatsanwaltschaft und anderen zuständigen Institutionen zusammenarbeite, um die Umstände vollständig aufzuklären und die Verantwortlichkeiten zu ermitteln.

„Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen, da die Art und die Umstände des Falles weitere Untersuchungen und Fachkenntnisse erfordern, um die genaue Unfallursache sowie die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu ermitteln“, heißt es in der Antwort. 

Die Aufsichtsbehörde lieferte darüber hinaus weitere Klarstellungen. Sie erklärte, dass die Überwachung der Umsetzung der Arbeitsschutzgesetze in Bezug auf Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Subunternehmer und andere Personen mit Zugangsberechtigung zur Baustelle in die Zuständigkeit der Zentralen Arbeitsinspektion fällt.

ebenfalls Fernstreit über den Tod eines Arbeiters in Pristina Arberi Fernstreit über den Tod eines Arbeiters in Pristina

„Hinsichtlich der Sicherheit Dritter und der Verhinderung von Schäden, die ihnen entstehen könnten, bestimmt das Baugesetz, nämlich Artikel 35, dass die Verantwortung für die Überwachung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen bei den Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Gemeinden liegt, die befugt sind, Maßnahmen gegen Bauunternehmen zu ergreifen, die gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, einschließlich Fällen, in denen Eigentum oder Personen außerhalb der Baustelle gefährdet sind“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Laut ihren Angaben ist die Zentrale Arbeitsinspektion auch nicht befugt zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt sind oder nicht, da dies gemäß den geltenden Rechtsvorschriften in der Verantwortung der zuständigen Behörden liegt.

„Sollten die Ermittlungen ergeben, dass ein Verstoß gegen die Arbeitsschutzgesetze vorliegt, wird die Zentrale Arbeitsinspektion alle in ihrer Zuständigkeit liegenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen und uneingeschränkt mit den Justizbehörden zusammenarbeiten.“ 

Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, hat die Zentrale Arbeitsinspektion betont, dass eine verstärkte institutionelle Koordinierung zwischen den für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden notwendig sei.

ebenfalls Die Bauaufsichtsbehörde hat die Arbeiten an einer Anlage in Ferizaj gestoppt, da Unregelmäßigkeiten bei der Installation des Krans festgestellt wurden. Arberi Die Bauaufsichtsbehörde hat die Arbeiten an einer Anlage in Ferizaj gestoppt, da Unregelmäßigkeiten bei der Installation des Krans festgestellt wurden.

„Derzeit wird die Zentrale Arbeitsinspektion von den Gemeinden nicht systematisch über die Erteilung von Baugenehmigungen oder den Baubeginn informiert. Daher basiert die Planung der Bauaufsicht auf der kontinuierlichen Überwachung des Gebiets, Bürgermeldungen und anderen Informationsquellen und nicht auf einem institutionenübergreifenden Datenaustauschmechanismus“, heißt es in der Antwort weiter.

Die Zentrale Arbeitsinspektion hat angekündigt, Gespräche mit relevanten Institutionen aufzunehmen, um einen regelmäßigen Melde- und Koordinierungsmechanismus einzurichten. Ziel ist es, neue Baustellen so früh wie möglich zu identifizieren und die präventive Aufsicht im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu stärken.