Die Generalstaatsanwaltschaft in Gjakova hat gegen die drei Angeklagten GI, JI und Rr. Sh. Haftbefehl wegen des begründeten Verdachts beantragt, dass sie die Straftat des „unerlaubten Erwerbs, Besitzes, Vertriebs und Verkaufs von Betäubungsmitteln, psychotropen und ähnlichen Substanzen“ begangen haben.
Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass sie bis zum 26.10.2021 im Dorf Stublëll in der Gemeinde Gjakova unbefugt und mit der Absicht des Verkaufs Substanzen besaßen, die laut Gesetz als Betäubungsmittel gelten. Sie wurden verdeckt ermittelt und überwacht. Am oben genannten Datum wurde auf Anordnung des zuständigen Gerichts eine Durchsuchung der Wohnungen und der dazugehörigen Räumlichkeiten der Angeklagten durchgeführt, bei der 5 Kilogramm und 571 Gramm eines mutmaßlichen Betäubungsmittels vom Typ Marihuana entdeckt und von der Polizei beschlagnahmt wurden.
Der Staatsanwalt im Verfahren gegen die Angeklagten GI, JI und Rr. Sh. hat die Verhängung einer Untersuchungshaft für die Dauer von 30 Tagen beantragt.
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