Das Grundgericht in Pristina hat einen Schuldspruch gegen den ehemaligen Bürgermeister von Prizren, Mytaher Haskukas, zwei ehemalige Abgeordnete der Vetëvendosje-Bewegung, Enver Hoti, Shqipa Pantina und den ehemaligen Abgeordneten der Allianz für die Zukunft des Kosovo, Teuta Haxhiu, verkündet jeweils einzeln mit 1 Jahr bedingter Freiheitsstrafe, wegen der Straftat „Benutzung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs“.
Das fragliche Urteil wurde am Mittwoch von Richter Adnan Kamberi verkündet, berichtet „Oath of Justice“.
Dem Urteil zufolge wird Enver Hoti zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die nicht vollstreckt wird, wenn er innerhalb der Überprüfungsfrist von zwei Jahren keine weitere Straftat begeht.
Außerdem wurde Haskuka zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die nicht vollstreckt wird, wenn er während der zweijährigen Bewährungszeit keine weitere Straftat begeht.
Darüber hinaus wurde Pantina zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die nicht vollstreckt wird, wenn sie während der zweijährigen Bewährungszeit keine weitere Straftat begeht.
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Haxhiu wurde auf die gleiche Weise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Diese Strafe wird nicht vollstreckt, wenn sie innerhalb des Überprüfungszeitraums von zwei Jahren keine weitere Straftat begeht.
Sie sind verpflichtet, innerhalb von 50 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils die Gerichtsgebühr in Höhe von 30 Euro und 15 Euro für die Entschädigung der Opfer der Straftat zu zahlen.
Gegen dieses Urteil haben die unzufriedenen Parteien das Recht, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des schriftlichen Urteils Berufung einzulegen.
In diesem Fall ist laut Anklage auch Rexhep Selimi angeklagt, allerdings hat das Gericht in der ersten Sitzung am 11. Februar 2022 das Verfahren abgetrennt, um das Strafverfahren in dieser Sitzung effizienter und kostengünstiger zu gestalten für das Selbe.
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Gemäß der gleichen Anklage wurde ihnen auch die Straftat „Behinderung einer Amtsperson bei der Ausübung ihrer Amtspflichten“ vorgeworfen, doch laut Beschluss vom 25. Mai 2022 wies das Grundgericht in Pristina die Anklage ab und wies die Klage ab Strafverfahren gegen Beschuldigte der Straftat „Behinderung der Amtsperson bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten“ wegen Erreichen der absoluten Verjährungsfrist für die Strafverfolgung.
Die Anklage gegen sie wurde im April 2016 erhoben. / Eid der Gerechtigkeit