Das Grundgericht in Gjilan hat gegen den Angeklagten AA, der der Straftat des Wuchers verdächtigt wird, eine 30-tägige Untersuchungshaft angeordnet.
Er wird verdächtigt, Wuchergeld in Höhe von 132 Euro gegeben zu haben und dieses anschließend mit einem Zinssatz von 30 Prozent vom Opfer EI einzufordern.
„Unter den Umständen der Begehung der Straftat haben die persönlichen Qualitäten des Angeklagten, die unhöfliche Art der Tatbegehung und der hohe Druck auf das Opfer EI zu einem schwerwiegenden geistigen und psychischen Zustand geführt.“ Mit diesen Handlungen wird der Angeklagte AA verdächtigt, die Straftat des Wuchers gemäß Artikel 331 Absatz 3 in Verbindung mit 1 des Strafgesetzbuchs der Republik Kosovo (KPRK) begangen zu haben. Auf Anordnung des Grundgerichts in Gjilan wurde eine Razzia in der Wohnung des Angeklagten durchgeführt, wobei 20.300,00 Euro Bargeld und Dokumente im Zusammenhang mit den belastenden Fällen als Beweismittel beschlagnahmt wurden“, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
In der Mitteilung wird zudem betont, dass der Richter die rechtlichen Voraussetzungen für die Zuweisung der Haftmaßnahme an den Angeklagten als gegeben erachtet habe, „da andere alternative Maßnahmen zur Sicherung des Angeklagten in diesem Stadium des Verfahrens nicht ausreichen würden“.
Die Parteien haben das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung beim Berufungsgericht einzulegen.
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