Die Kommissarin der Agentur für Information und Privatsphäre (AIP), Krenare Sogojeva, sagte in ihrem Bericht an die Kommission zu Sicherheits- und Verteidigungsfragen, dass diese Agentur im vergangenen Jahr insgesamt 145 Beschwerden erhalten habe.
Ihrer Meinung nach betrafen diese Beschwerden vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verantwortlichen.
„Die Art der bei AIP eingegangenen Beschwerden bezog sich hauptsächlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verantwortlichen, wobei deren Daten zum Zweck des Direktmarketings verarbeitet wurden (40 Beschwerden), auf die unbefugte Datenverarbeitung, darunter auch sensible Daten (22 Beschwerden). , Datenverarbeitung durch das Kameraüberwachungssystem (33 Beschwerden) und Missbrauch personenbezogener Daten (50 Beschwerden), einschließlich der Datenverarbeitung ohne Zustimmung der betroffenen Person, der Verarbeitung personenbezogener Daten über soziale Netzwerke sowie der Verarbeitung falscher Daten“, sagte Sogojeva.
Sie gab auch an, an wen sich die Beschwerden richteten.
„Diese Beschwerden richteten sich hauptsächlich gegen zentrale Institutionen, lokale Institutionen, den Bankensektor, den Mikrofinanzsektor, Versicherungsunternehmen, den Gesundheitssektor, Einkaufszentren usw. „Es gab insgesamt zweiunddreißig (32) Beschwerden gegen öffentliche Institutionen, während es einhundertdreizehn (113) Beschwerden gegen private Institutionen gab“, betonte Sogojeva.
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Sie sprach auch über die Daten des zweiten Halbjahres 2021. In diesem Zeitraum seien 35 Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten eingegangen, davon 10 gegen öffentliche und 25 gegen private Einrichtungen.
Das Mitglied der Kommission aus den Reihen der Demokratischen Partei des Kosovo, Rashti Qalaj, sagte, dass den Bürgern das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten entzogen werde. „Ich bitte Sie, eine Kampagne zu starten und die Öffentlichkeit über die Rolle und Bedeutung Ihrer Institution zu informieren. Denn glauben Sie mir, die Situation ist sehr schlimm. Was die Frage der Bußgelder angeht, sollten Sie sich nicht an Mindeststrafen halten, sondern so vorgehen, wie es das Gesetz vorschreibt, denn die Mindeststrafe ist keine Lösung“, sagte Qalaj.
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