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Die Sonderaktion setzt die Inhaftierung von Pjeter Shala fort

Der vorläufige Richter Nicolas Guillou hat eine Entscheidung getroffen, mit der er die Inhaftierung von Pjetër Shala fortsetzt, dem von der Spezialstaatsanwaltschaft (ZPS) Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.

Dies wurde durch die auf der offiziellen Website der Fachkammern veröffentlichte Entscheidung bekannt gegeben.

Darin heißt es, dass der Untersuchungsrichter zu dem Schluss gekommen sei, dass weiterhin die Gefahr bestehe, dass Shala fliehe, den Fortgang des Verfahrens der Sonderkammern behindere oder weitere Verbrechen gegen Personen begehe, die als Gegner der UCK gelten, darunter auch Zeugen vor der SPO ausgesagt haben und/oder vor den Fachkammern erscheinen werden.

Shala wurde am 16. März 2021 von den belgischen Behörden verhaftet und am 15. April 2021 nach Den Haag überstellt, basierend auf einem Ersuchen um Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Haftbefehls und der Überstellungsanordnung der Sonderkammern des Kosovo.

In der bestätigten Anklageschrift wird Shala individuelle strafrechtliche Verantwortung in verschiedenen Formen für Kriegsverbrechen wie willkürliche Inhaftierung, grausame Behandlung, Folter und rechtswidrige Tötung vorgeworfen, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt im Kosovo und im Zusammenhang mit diesem Konflikt begangen wurden.

„Die Verbrechen, für die Mr. „Die Angriffe wurden ungefähr zwischen dem 17. Mai 1999 und dem 5. Juni 1999 gegen Personen verübt, die in der Metallfabrik in Kukës (Albanien) festgehalten wurden, die angeblich von der Kosovo-Befreiungsarmee genutzt wurde“, heißt es in der Erklärung. / Eid der Gerechtigkeit