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Nationale Symbole der Minderheiten in Montenegro nicht in staatlichen Institutionen

In Montenegro sind Minderheitenflaggen in staatlichen Institutionen nicht erlaubt, sie dürfen jedoch bei Hochzeiten sowie politischen und kulturellen Veranstaltungen verwendet werden.

Dies werde sowohl für die Flagge Serbiens als auch für die der Albaner, Bosniaken und Kroaten gelten, schreibt „Novosti“ aus Belgrad, berichtet Koha.net.

Laut dieser Zeitung ist dies im von der Regierung Montenegros vorgeschlagenen Gesetzesentwurf über die Benennung, Verwendung und öffentliche Hervorhebung nationaler Symbole vorgesehen, der dem Parlament dieses Landes zur Genehmigung vorgelegt wird.

„Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Erlass dieses Gesetzes ist die Bestimmung von Artikel 79 der Verfassung Montenegros, der besagt, dass Angehörigen von Minderheitenvölkern und anderen nationalen Minderheitengemeinschaften die Rechte und Freiheiten garantiert werden, die sie einzeln und gemeinsam mit anderen nutzen können: zu wählen.“ , die nationalen Symbole verwenden und hervorheben und die nationalen Feiertage markieren“, sagte Mehmet Zenka, Minister für die Rechte von Minderheiten und Nationalitäten, dieser Zeitung, berichtet Koha.net.