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Sallahu: Die Beschränkung der Teilnahme an Wahlen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Verfassung

Der gesetzliche Vertreter der Vetëvendosje-Bewegung, Blerim Sallahu, hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts kommentiert.

Er sagte, dass die Abweichung vom Inhalt der Verfassung in einem Element, das weder Gegenstand des Antrags des VV noch des Gerichts selbst sei, nichts anderes als Böswilligkeit sei.

Sallahu sagt, dass diese Umstände in anderen Fällen nicht gelten können, da das Urteil des Verfassungsgerichts in diesem Fall keine rückwirkende Wirkung habe.

Ihm zufolge durften die anderen Kandidaten, die 2018 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, bei der Parlamentswahl antreten. Sallah fügt hinzu, dass die Einschränkung damals aus bereits bekannten Gründen und im Einklang mit den geltenden Gesetzen nicht erfolgte.

„Andererseits muss die Einschränkung, nicht zu kandidieren, in einem solchen Fall eine ‚ununterbrochene Einschränkung‘ sein, soweit es die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen betrifft. Andernfalls würde jede andere Maßnahme der zuständigen Behörden dem Grundsatz des erworbenen Rechts widersprechen, der ein allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts ist und als Element der Rechtsstaatlichkeit im Inhalt der in der Verfassung des Kosovo definierten Verfassungsordnung verankert ist“, schrieb er.

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Sallahu fügt hinzu, dass ein anderes Vorgehen im eklatanten Widerspruch zu den Artikeln 7, 33 und 45 der Verfassung des Kosovo sowie zu den einschlägigen internationalen Konventionen und Gesetzen stünde.

Daher erklärt er, dass ein solcher Fall nicht auf Kandidaten anwendbar sein kann, die über alternative Strafen entschieden haben.

Unterdessen erklärte Anwalt Tomë Gashi, dass Albin Kurti durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht daran gehindert sei, für das Amt des Abgeordneten zu kandidieren. 

„Für alle, denen nicht klar ist, dass Albin Kurti das Recht hat, für das Amt des Abgeordneten der Versammlung der Republik Kosovo zu kandidieren, gebe ich einige Klarstellungen:

1. Albin Kurtiti wurde 2018 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, als das am 04. Oktober 082 von der Versammlung der Republik Kosovo verkündete Strafgesetzbuch Nr. 19/L-2012 in Kraft trat.

2. Mit der Bestimmung des Artikels 100 dieses Strafgesetzbuches heißt es: „Die Rechtsfolgen der Strafe entstehen nicht, wenn gegen den Täter eine bedingte Strafe oder eine gerichtliche Verwarnung verhängt wird oder der Täter von der Strafe befreit wird.“

Mit der Bestimmung des Artikels 3 Nummer 1 dieses Strafgesetzbuches ist die Anwendung des Rechts zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat vorgesehen. Daher ist im Fall von Herrn Albin Kurti, es ist klar, dass die 2018 verhängte bedingte Strafe keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Deutlicher kann dies nicht einmal für diejenigen sein, die unnötig Angst vor der baldigen Ankunft der Regierung Kurti II und Albin Kurti als Premierminister haben!“ - Tome Gashi schrieb auf Facebook.

Die ehemalige Justizministerin Albulena Haxhiu sagte, dass der Versuch, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts unsichere, unbegründete und ungenaue Umstände zu schaffen und alle Verbrechen in einen Sack zu packen, inakzeptabel und falsch sei.

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„Wir haben Sie jedes Mal gewarnt, wenn jemand versucht hat, gegen Demokratie und Recht zu verstoßen, auch wenn er sich daran gehindert hat. Am Ende hat sich herausgestellt, was wir gesagt haben, und das wird auch immer so bleiben, denn wir sind der Flügel des Rechts und haben es nie auf etwas abgesehen, das uns nicht gehört“, sagte sie.

Sie schrieb, dass „in diesen Tagen das Datum der Neuwahlen festgelegt wird, die ein feierlicher Ausdruck der Demokratie sein werden und bei der die Vetëvendosje-Bewegung!, die Liste, die von Albin Kurti angeführt wird, starke Unterstützung in der Bevölkerung erhalten wird.“