Die Sonderstaatsanwaltschaft der Republik Kosovo (PSRK) hat heute in Abwesenheit Anklage gegen den Angeklagten mit den Initialen Ç.A erhoben, der Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung verdächtigt wird.
In einer Pressemitteilung gab die Sonderstaatsanwaltschaft bekannt, dass der Angeklagte Ç.A. Im Zeitraum Januar - Mai 1999 beging er in Zusammenarbeit mit einer Gruppe krimineller Personen (bislang nicht identifiziert), die in Polizei-, Paramilitär- und Militäruniformen organisiert waren, die Straftat „Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung“.
„Diese Straftat wird nach Artikel 142 des Strafgesetzes der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (im Folgenden „BRJ“) in der zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat geltenden Gesetzgebung geahndet, die derzeit nach der Straftat „Krieg“ geahndet wird Straftaten, die einen schweren Verstoß gegen Artikel 3 der Genfer Konventionen und Artikel 4 des Protokolls 2 vom 08.06.1977 darstellen und derzeit nach den Artikeln 146 und 147 des Kodex Nr. geahndet werden. 06/L-074 Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (im Folgenden „KPRK“)“, heißt es in der Ankündigung.
Außerdem hat die Sonderstaatsanwaltschaft vorgeschlagen, den Prozess in Abwesenheit abzuhalten, da alle Bemühungen, den Angeklagten zu finden, erschöpft seien.
-
Anklage in Abwesenheit gegen 8 Personen wegen Kriegsverbrechen in Gjakova
-
Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung in Llashtica
-
Ein Verdächtiger wird wegen Kriegsverbrechen im Kosovo festgenommen
-
Anklage in Abwesenheit gegen zwei Personen wegen Kriegsverbrechen in Kaçanik
-
Anklage gegen eine Person wegen Kriegsverbrechen in Gjakova – Mord, Misshandlung und Vertreibung von Albanern