Das Demokratische Institut des Kosovo hat Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise von Premierminister Albin Kurti geäußert, der in den Räumlichkeiten der Sonderstaatsanwaltschaft keine Zeugenaussagen zu den Ermittlungen hinsichtlich der Staatsreserven macht.
Laut KDI untergräbt Kurtis Vorgehen die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Er fügt hinzu: „Seine Weigerung nährt den falschen Eindruck, dass der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz für hochrangige Beamte nicht gilt.“
„Dass der Premierminister darauf besteht, die Bedingungen für die Zeugenaussage zu diktieren – indem er darauf besteht, dass das Interview in seinem Büro und nicht in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft stattfindet – schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und widerspricht den geltenden Rechtsvorschriften. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass niemand, unabhängig von seiner Position oder Funktion, vor Justizinstitutionen eine Sonderbehandlung erfährt. „Wenn der Regierungschef einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft entgehen oder selbst entscheiden kann, wo er aussagt, dann haben auch andere öffentliche Amtsträger oder normale Bürger genügend Alibis, um diese Praxis zu legitimieren“, heißt es in der Antwort des KDI.
Das Institut erklärte weiter, dass in einer echten Demokratie die institutionellen Führungspersönlichkeiten die Verantwortung hätten, bei der Achtung der Gesetze mit gutem Beispiel voranzugehen.
„Die Rolle des Premierministers besteht nicht darin, die Umsetzung rechtlicher Verfahren in Frage zu stellen oder zu verhandeln, sondern zu zeigen, dass niemand – nicht einmal er selbst – über dem Gesetz steht. Indem der Premierminister sich weigert, trotz offizieller Aufforderung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen, widerspricht er den Erwartungen der Bürger hinsichtlich Rechenschaftspflicht und Transparenz. Da der Wahlprozess im Sinne der Stimmabgabe bereits abgeschlossen ist, hat die Aussage des Premierministers zudem keinerlei Wahlwirkung gegen ihn oder die von ihm vertretene Einheit“, heißt es in der Reaktion.
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Die Staatsanwaltschaft teilt dem Gericht mit, dass Kurti der gerichtlichen Anordnung nicht Folge geleistet habe.
KDI forderte Kurti dazu auf, mit den Justizbehörden zusammenzuarbeiten. In diesem Fall müsse er unbedingt bei der Sonderstaatsanwaltschaft erscheinen, um die geforderte Aussage zu machen.
„Nur durch dieses Vorgehen kann er das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen stärken und beweisen, dass in einem echten Rechtsstaat niemand über dem Gesetz steht“, heißt es weiter.
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