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Wahlen 2026

Oberster Gerichtshof weist LVVs Berufung erneut ab, Geldstrafe von 6,000 Euro wegen Einbeziehung von Kindern in die Kampagne

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Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung der Vetëvendosje-Bewegung (LVV) gegen die Entscheidung der Wahlbeschwerde- und Berufungskommission als unbegründet zurückgewiesen und die Geldstrafe von 6,000 Euro, die wegen der Beteiligung von Kindern an zwei Wahlkampfveranstaltungen verhängt wurde, in Kraft gelassen. 

Die Wahlkommission (ECAP) hatte die Beschwerden der Nichtregierungsorganisation Kosovo Democratic Institute (KDI) als begründet anerkannt. Diese betrafen die Teilnahme von Kindern an zwei Wahlkampfveranstaltungen der LVV am 3. Juni in Podujeva und Lipjan. Nach Einleitung des Verfahrens kam die ECAP zu dem Schluss, dass die Teilnahme von Minderjährigen an diesen Aktivitäten einen Verstoß gegen die Wahlkampfordnung, die Wahlbeobachtungsordnung und die Finanzerklärung darstellte.

In der beim Obersten Gerichtshof eingereichten Berufung machte LVV geltend, dass die vorgenannte Bestimmung nicht die Anwesenheit von Minderjährigen bei politischen Aktivitäten verbiete, sondern nur deren aktive Beteiligung durch die politische Organisation, und dass im konkreten Fall eine solche Beteiligung nicht nachgewiesen worden sei.

Nach Prüfung der in der Beschwerde vorgebrachten Behauptungen, der Antworten auf die Beschwerde und der im Verfahren vorgelegten Beweise befand der Oberste Gerichtshof die Beschwerde für unbegründet.

„Das Gericht stellte fest, dass die ECAP die einschlägigen Bestimmungen der Wahlverordnung Nr. 07/2024 ordnungsgemäß umgesetzt hat und dass der Zweck von Artikel 5 Absatz 3 darin besteht, Minderjährige vor der Beteiligung an politischen und Wahlaktivitäten zu schützen. Nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofs ist diese Bestimmung im Einklang mit ihrem Schutzzweck und dem durch nationale und internationale Instrumente zum Schutz der Kinderrechte garantierten Grundsatz des Kindeswohls auszulegen“, heißt es in der Entscheidung.

Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Verantwortung der politischen Einheit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet wurden oder dass die Initiative zur Teilnahme von ihnen selbst ausging.

ebenfalls Der Oberste Gerichtshof bestätigt die gegen LVV verhängte Geldstrafe wegen der Teilnahme eines Minderjährigen an der Kampagne. Wahlen 2026 vor 1 Monaten Der Oberste Gerichtshof bestätigt die gegen LVV verhängte Geldstrafe wegen der Teilnahme eines Minderjährigen an der Kampagne.

Der Oberste Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die ECAP bei der Festlegung der Geldbuße die Art und Schwere des Verstoßes, die potenziellen Auswirkungen auf den Wahlprozess sowie die Tatsache, dass sich die politische Einheit ihrer rechtlichen Verpflichtungen bewusst war und bereits zuvor wegen ähnlicher Verstöße sanktioniert worden war, berücksichtigt hat.

Aus diesen Gründen bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung der ECAP und wies die Berufung der politischen Vereinigung Lëvizja Vetëvendosje als unbegründet zurück.

Vetëvendosje wurde vor wenigen Tagen wegen der Einbindung eines Minderjährigen in den Wahlkampf mit einer Geldstrafe von 5,100 Euro belegt. Auch nach der Berufung von LVV bestätigte der Oberste Gerichtshof die Strafe.