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Wahlen 2025

ECAP gibt dem Einspruch der serbischen Lista statt, weist sechs weitere zurück.

ECAP

Das Wahlbeschwerde- und Berufungsgremium (ECAP) hat der Beschwerde der Serbischen Liste gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission stattgegeben, die endgültigen Wahlergebnisse für diese politische Gruppierung und ihre Kandidaten nicht bekannt gegeben zu haben. Das ECAP erklärte, die Beschwerde der Liste sei stattgegeben worden.  Serbisch ist  basierend.

„Nach Prüfung der Akten und der Begründung der Zentralen Wahlkommission in der angefochtenen Entscheidung vom 31.01.2026 mit der Protokollnummer 01/156/2026 kommt das Gremium zu dem Schluss, dass eine solche Position nicht als fair und rechtmäßig gelten kann, da sie gegen die Rechtsvorschriften des Gesetzes über allgemeine Wahlen LZP, Artikel 101 Absatz 16, Artikel 106 Absatz 3, Artikel 111 des Gesetzes Nr. 08/L-228 über allgemeine Wahlen in der Republik Kosovo sowie Artikel 9 Absatz 2 der Wahlverordnung Nr. 13/2024 über Wahlergebnisse verstößt“, heißt es in der Entscheidung.

Weiterhin PDer Wahlbeschwerde- und Berufungsausschuss (ECAP) hat betont, dass er mit der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission nicht einverstanden ist, die endgültigen Ergebnisse der vorgezogenen Wahlen zur Versammlung der Republik Kosovo, die am 28. Dezember 2025 für die politische Einheit Serbische Liste und ihre Kandidaten stattfanden, nicht bekannt zu geben.

ECAP kommt zu dem Schluss, dass diese Entscheidung ungerechtfertigt und im völligen Widerspruch zu den oben genannten Rechtsvorschriften steht, „da alle Auszählungs- und Nachzählungsverfahren für alle drei politischen Einheiten abgeschlossen sind, sollte das Endergebnis unverzüglich verkündet werden und alle Wahleinheiten ausnahmslos umfassen“.

Laut ECAP hat jede Teilbekanntgabe des Endergebnisses unter solchen Umständen keine Rechtsgrundlage und widerspricht den Grundsätzen der Gleichheit der Wahlberechtigten, der Rechtssicherheit und der Transparenz des Wahlprozesses.

ebenfalls ECAP gibt dem Einspruch der serbischen Lista statt, weist sechs weitere zurück. Wahlen 2025 vor 5 Monaten ECAP gibt dem Einspruch der serbischen Lista statt, weist sechs weitere zurück.

„Daher widerspricht diese Entscheidung guten Wahlpraktiken und auch den Standards der Venedig-Kommission“, heißt es in der Entscheidung.

Die Parteien haben das Recht, innerhalb von 48 Stunden gegen die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen. 

Am 31. Januar gab die Zentrale Wahlkommission (ZW) die endgültigen Ergebnisse der vorgezogenen Parlamentswahlen vom 28. Dezember bekannt. Während ihrer Sitzung billigten die Kommissionsmitglieder jedoch die Kandidatenlisten aller Parteien mit Ausnahme der Serbischen Liste – der wichtigsten serbischen Partei im Kosovo, die von Belgrad unterstützt wird.

Drei Mitglieder des Zentralen Wahlkomitees stimmten dafür, zwei Mitglieder der Vetëvendosje-Bewegung dagegen, die übrigen Mitglieder enthielten sich.

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Die Entscheidung der EZB wurde von internationalen Akteuren kritisiert. 

Die ECAP hat die übrigen sechs Beschwerden, darunter zwei vom PDK-Kandidaten Bekim Haxhiu, als unbegründet zurückgewiesen.