Ziel der Rechtsakademie im Kosovo ist es, die beruflichen Fähigkeiten von Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungspersonal des Justizsystems zu verbessern. Dies geschieht durch Schulungsprogramme, Forschungs- und Veröffentlichungsaktivitäten. Die Rechtsakademie organisiert und führt Aus- und Weiterbildungen für alle Ebenen des Staatsanwaltschafts- und Justizwesens durch. Die Rechtsakademie fungiert als unabhängige Institution.
Die Rechtsakademie deckt die Bereiche Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht ab. Darüber hinaus werden Schulungen zum Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption, Menschenrechte und Gerechtigkeit für Kinder angeboten, einschließlich Schulungen für Hilfspersonal von Gerichten und Staatsanwälten.
Die Rechtsakademie bietet Erstausbildung für neu ernannte Richter und Staatsanwälte, fortlaufende Schulung für bestehendes Personal sowie spezielle Schulungen für Berufskollegen und andere Rechtsexperten. Dazu gehören theoretische und praktische Einheiten zur umfassenden Vorbereitung der Schulungsteilnehmer.
Im Arbeits- und Leistungsplan für 2024 heißt es, dass die Rechtsakademie alle ihre Ziele für 2023 erreicht hat, Schulungen für neue Richter und Staatsanwälte durchgeführt und Diskussionen zu verschiedenen Themen wie der Vereinheitlichung der Gerichtspraxis und den Neuerungen des Gesetzbuchs abgeschlossen hat Strafverfahren, häusliche Gewalt usw. In diesem Bericht wird betont, dass die Rechtsakademie durch verschiedene Schulungen und Veröffentlichungen zur Steigerung der beruflichen Kapazitäten und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Kosovo beigetragen hat.
Der Arbeits- und Leistungsplan für 2024 hebt das fehlende Budget als Herausforderung hervor. Diesem Dokument zufolge hängen die finanziellen Herausforderungen der Rechtsakademie hauptsächlich mit dem Mangel an ausreichenden Mitteln für die Durchführung aller geplanten Schulungen zusammen, insbesondere der laufenden Schulungen, die häufig externe Ressourcen erfordern. Das begrenzte Budget zwingt die Akademie, sich stärker auf die gesetzlich vorgeschriebene Erstausbildung zu konzentrieren, während für die fortlaufende Ausbildung Spendengelder verwendet werden. Dies behindert die Umsetzung einiger Aktivitäten und führt zu Schwierigkeiten bei der Koordinierung und wirksamen Umsetzung von Programmen.
Als weitere Herausforderung wird der Mangel an erforderlichem Fachwissen für einige Spezialgebiete genannt, was zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Behandlungsprogramms geführt hat.
Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung des Rechtsakademiegesetzes war Teil der aus der Verpflichtungserklärung hervorgegangenen Gesetzentwürfe. Nach Angaben des Justizministeriums zielt dieser Gesetzesentwurf darauf ab, das Gesetz Nr. 05 zu ändern und zu ergänzen. 095/l -XNUMX für die Rechtsakademie mit besonderem Schwerpunkt auf der Änderung der Zusammensetzung und den Befugnissen des EZB-Rats, des Programmrats, der Festlegung der Kriterien für die Auswahl des Direktors der Rechtsakademie, der Festlegung der Ausbildungsarten und der Auswahlkriterien für Trainer und Mentoren sowie die Erstausbildungsorganisation.
Die Rechtsakademie selbst war mit diesem Gesetzesentwurf nicht einverstanden.