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Der Prozess der Feststellung des Reichtums hoher Beamter beginnt

Morgen beginnt offiziell der Prozess der regelmäßigen jährlichen Erklärung des Vermögens hochrangiger Beamter, die im Einklang mit dem Gesetz über die Erklärung, Herkunft und Kontrolle des Vermögens hoher Beamter und die Erklärung, Herkunft und Kontrolle von Geschenken für alle Beamten steht sind verpflichtet, ihr Vermögen der Antikorruptionsbehörde zu melden.

Laut Gesetz beginnt die Vermögenserklärung am 1. März und endet am 31. März.

„Alle hochrangigen Amtsträger unterliegen der Vermögenserklärung, mit Ausnahme derjenigen, die ihr Vermögen bei ihrem Amtsantritt nach dem 1. Januar dieses Jahres angegeben haben.“ „Die Nichtdeklaration oder falsche Angabe von Vermögenswerten durch hohe Amtsträger stellt eine Straftat dar, die nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 437 Abs. 1 und 2) geahndet wird“, heißt es in der Mitteilung der Antikorruptionsbehörde.

In der an alle Beamten verschickten Ankündigung forderte der Direktor der Agentur, Shaip Havolli, alle hochrangigen Beamten auf, die Formulare zur Vermögenserklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen auszufüllen und einzureichen, und brachte die Zusage zum Ausdruck, dass die Agentur für eine Zusammenarbeit offen sei mit allen betroffenen Beamten, damit der einmonatige Vermögenserklärungsprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Im Rahmen der Vorbereitungen für den Prozess der regelmäßigen jährlichen Vermögenserklärung hoher Amtsträger hat die Antikorruptionsbehörde (AKK) Beratungsgespräche mit rund 170 Ansprechpartnern vermögensmeldepflichtiger Institutionen und Organisationen geführt.