Ein deutscher Tourist hat über 900 Euro Entschädigung erhalten, nachdem er während eines Familienurlaubs in Griechenland keine Sonnenliege am Pool ergattern konnte, weil andere Gäste diese mit Handtüchern „reservierten“, berichtet die BBC.
Der Mann, dessen Identität nicht bekannt gegeben wurde, verbrachte seinen Urlaub 2024 mit seiner Frau und seinen beiden Kindern auf der griechischen Insel Kos. Er behauptete, jeden Tag etwa 20 Minuten damit verbracht zu haben, nach einer freien Sonnenliege zu suchen, obwohl er morgens um 06:00 Uhr aufgestanden sei.
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Leserbrief – Warum wir um Ihre Unterstützung bitten BeitragenAnschließend verklagte er den Reiseveranstalter mit der Begründung, das Hotel setze die Regel, dass Sonnenliegen nicht mit Handtüchern reserviert werden dürfen, nicht durch und Urlauber würden diese stundenlang blockieren.
Das Gericht in Hannover entschied zugunsten der Familie, bezeichnete den Urlaub als „mangelhaft“ und ordnete eine höhere Rückerstattung für das Reisepaket an.
Die Familie hatte ursprünglich 7.186 Euro für den Urlaub bezahlt, während der Reiseveranstalter lediglich 350 Euro Entschädigung angeboten hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass ihnen insgesamt 986.70 Euro Schadensersatz zustehen.
Nach Ansicht der Richter hatte der Betreiber, obwohl er das Hotel nicht direkt leitete, die Verpflichtung, für eine angemessene Anzahl von Sonnenliegen für die Gäste zu sorgen.
Das Phänomen der sogenannten „Liegenkriege“ ist in Touristengebieten weit verbreitet. Dort breiten Urlauber schon früh morgens ihre Handtücher aus, um sich einen Platz am Pool zu „reservieren“.