Die Staatsanwaltschaft in Peja hat Anklage gegen den Angeklagten JH wegen des Verdachts des Doppelmordes in Klina am 13. November letzten Jahres erhoben.
Laut Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft in Peja Anklage gegen den Angeklagten JH wegen des Straftatbestands des „schweren Mordes“ erhoben.
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Leserbrief – Warum wir um Ihre Unterstützung bitten BeitragenDarin heißt es, dass der Angeklagte am 13. November 2024 die Opfer R.Sh. vorsätzlich und mit einer Schusswaffe beraubt habe. und A.Sh., gegen 14:11 Uhr in Klina ums Leben und gefährdete dabei das Leben anderer Personen, die in der Bar anwesend waren, in der der Doppelmord stattgefunden hatte, indem der Angeklagte zuerst die Wohnungen der Opfer durchsuchte und dann über das soziale Netzwerk Facebook Kontakt zu den Opfern aufnahm und ein Treffen mit ihnen in einer Bar im Zentrum von Klina vereinbarte. Nach einem mehrminütigen Gespräch mit den beiden Opfern, mit denen er am selben Tisch saß, stand der Angeklagte JH auf, holte mit dem Rücken zu den Opfern seine Waffe aus seiner Jacke und begann, auf die Opfer zu schießen, woraufhin der Bruder des Opfers R.Sh., der Zeuge E.Sh., auf die Waffe des Angeklagten sprang und ihn daran hinderte, weiter zu schießen, woraufhin seine Waffe zu Boden fiel. der Angeklagte, während der Angeklagte JH anschließend den Tatort verlässt.
Weiter hieß es, dass das Opfer A.Sh infolge der Schüsse noch am Tatort verstarb, während das Opfer R.Sh ohne Lebenszeichen in das Regionalkrankenhaus Peja eingeliefert wurde.
Dem Angeklagten JH wird laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zudem die Straftat des „unerlaubten Besitzes, der unerlaubten Verfügungsgewalt oder des unerlaubten Besitzes von Waffen“ vorgeworfen.
Der Staatsanwalt in diesem Fall schlug dem Gericht bei der Einreichung der Anklage vor, den Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Straftaten schuldig zu sprechen und entsprechend dem Gesetz zu verurteilen.
Am Nachmittag des 18. November letzten Jahres wurden in einer Bar in Klina zwei Menschen durch Schüsse getötet.