Dem Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft, Untersuchungshaft für zwei am Donnerstag festgenommene Personen wegen des Verdachts der „Anstiftung zu Zwietracht und Intoleranz“ anzuordnen, wurde stattgegeben. Im Haftantrag hat die Staatsanwaltschaft Einzelheiten zu den Tatverdächtigen aufgeführt.
Das Gericht in Pristina verurteilte am Freitag Muhamet Musliu und Alban Bibaj wegen des Verdachts der „Anstiftung zu Zwietracht und Intoleranz“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat.
Ihnen wird vorgeworfen, in den sozialen Medien eine Sprache verwendet zu haben, die religiösen Hass schürt.
Nach der Anhörung begründete die Staatsanwältin Fikrije Krasniqi-Fejzullahu die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft, gegen die sich die Anwälte ausgesprochen hatten. Sie wies darauf hin, dass es sich bei den Verfahren gegen die Verdächtigen um getrennte Verfahren handele.
„Die beiden Fälle sind getrennt und es handelt sich nicht um einen gemeinsamen Fall. Die Straftat ist jedoch dieselbe, wurde aber natürlich auf unterschiedliche Weise begangen, nicht auf völlig identische Weise“, betonte Krasniqi-Fejzullahu.
Dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft zufolge, der dem KOHA vorliegt, steht der Angeklagte Bibaj im Verdacht, seit 2005 kontinuierlich öffentlich Hass und Intoleranz zwischen religiösen Gruppen geschürt und verbreitet zu haben.
„Er hat zur Teilnahme an bewaffneten Kriegen und zum Kampf für den Dschihad aufgerufen und in anderen Posts scharfe Aufrufe zum religiösen Extremismus geäußert und die Aktionen des Islamischen Staates ‚ISIS‘ öffentlich unterstützt. Außerdem hat er dazu aufgerufen, sich dem demokratischen System, den Staatssymbolen und den Gesetzen zu widersetzen, die vom Parlament oder der Regierung des Landes verabschiedet werden oder von diesen ausgehen“, heißt es im Antrag der Staatsanwaltschaft auf Inhaftierung des Verdächtigen Bibaj.
Einzelheiten sind auch im Antrag der Staatsanwaltschaft zum Tatverdächtigen Musliu enthalten.
„Er hat Fotos und Propagandamaterial veröffentlicht, die Gewaltszenen zeigen, etwa die Enthauptung von Menschen, die den islamischen Glauben nicht respektieren. Er hat zu Massakern an Juden und Christen aufgerufen und dazu aufgerufen, in nichtislamischen Ländern Angst zu verbreiten, und zwar gemäß den Propagandamethoden des IS“, heißt es in dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bibaj wurde am Donnerstag in Malisheva festgenommen, während Musliu während einer Anti-Terror-Operation in Fushë-Kosovo Polje wegen Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anstiftung zu Zwietracht, Intoleranz und der Verbreitung terroristischer Propaganda festgenommen wurde.