Die Generalstaatsanwaltschaft in Gjakova beantragte am Freitag die Ernennung einer Haftmaßnahme gegen den Angeklagten Sh. Ll wegen des begründeten Verdachts, die Straftat „Vergewaltigung“ begangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass der Angeklagte Sh. zwischen dem 3. und 5. Mai 2022 in Junik in seinem Haus anwesend war. Ll. zwang das Opfer HF mit Gewalt zu einer sexuellen Handlung ohne ihre Zustimmung.
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Leserbrief – Warum wir um Ihre Unterstützung bitten Beitragen„Die Angeklagte trifft und begrüßt die Verletzte zunächst auf der Straße, aber sie bleibt nicht stehen und geht weiter auf der Straße, während die Angeklagte ihr folgt und die Verletzte wieder trifft und sie zum Kaffee in eine Bar in Gjakova einlädt. Nach einem längeren Aufenthalt in der Bar setzt der Angeklagte das Opfer dann in das Fahrzeug und schickt es zu seinem Haus in Junik. Während des Aufenthalts im Haus übt der Angeklagte unter Anwendung von Gewalt und ohne ihre Zustimmung sexuelle Handlungen aus dreimal Geschlechtsverkehr mit ihr, bis es dem Verletzten gelingt, aus dem Fenster des Hauses zu entkommen, den Tatort zu verlassen und den Fall der Polizei vorzulegen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Der Staatsanwalt des Verfahrens gegen den Angeklagten Sh. Ll. beantragte die Inhaftierung innerhalb einer Frist von 30 Tagen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft befindet sich der Angeklagte ab dem 11. Mai 2022 in Untersuchungshaft.