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CHRONIK

Hausarrest für 15 Verdächtige wegen Wahlmanipulation in Dragash und Suhareka

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Foto: Driton Pacharada

Das Grundgericht in Prizren hielt am 10. und 11. Februar vier Anhörungen zu den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft auf Verhängung von Sicherheitsmaßnahmen gegen Verdächtige wegen des Straftatbestands der „Fälschung von Wahlergebnissen“ in Dragash und Suhareka ab.

Der Fall Dragash/Dragaš

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Am 10. Februar wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für die drei Angeklagten LA, BB und SS als unbegründet zurückgewiesen. Sie wurden freigelassen, um sich im regulären Verfahren zu verteidigen.

Im Fall der anderen sechs Angeklagten – AK, MR, ER, AQ, AT und R.Sh. – wurde der Antrag auf Untersuchungshaft abgelehnt, das Gericht ordnete jedoch einen einmonatigen Hausarrest an, eine Maßnahme, die bis zum 9. März 2026 andauern kann.

Der Fall in Suhareka

Bezüglich der Gemeinde Suhareka sind zwei Haftanträge gegen 19 Angeklagte wegen derselben Straftat eingegangen.

Am 11. Februar 2026 fanden in der Abteilung für schwere Straftaten von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr zwei Gerichtsverhandlungen statt.

Das Gericht hat den Antrag auf Untersuchungshaft gegen zehn Angeklagte – AZ, BZ, BV, EM, FK, GR, YZ, LF, MH und BD – zurückgewiesen. Diese wurden freigelassen, um sich in einem regulären Verfahren selbst zu verteidigen.

Für neun Angeklagte – HS, Sh.K., HG, GK, FG, JD, FV, JG und BK – wurde die Untersuchungshaft verweigert, stattdessen wurde ein einmonatiger Hausarrest bis zum 10. März 2026 verhängt.