CHRONIK

Anklage gegen eine Person, die von der Polizei beim Verkauf von Betäubungsmitteln erwischt wurde

Grundlegende Staatsanwaltschaft in Prizren

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Die Generalstaatsanwaltschaft in Prizren hat bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen ER erhoben hat, da der begründete Verdacht besteht, dass er die Straftat des „unerlaubten Erwerbs, Besitzes, Vertriebs und Verkaufs von Betäubungsmitteln, psychotropen und analogen Substanzen“ begangen hat. 

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass der Angeklagte ER laut Anklageschrift am 24.01.2025 gegen 17:50 Uhr im Dorf Korishë, Prizren, ohne Genehmigung Betäubungsmittel zum Zwecke des Verkaufs, der Verteilung oder des Anbietens zum Verkauf verteilt habe. 

Dem Bericht zufolge verkaufte er Drogen an Konsumenten.

„Am 24.01.2025 erhielt die Polizei Informationen über den Angeklagten, wonach dieser Betäubungsmittel verkaufte und verteilte. Sie bemerkte, wie der Wagen „Golf 2“ das Haus des Angeklagten betrat und wieder verließ. Anschließend durchsuchten sie das Haus und fanden unter dem Fahrersitz eine Tasche mit einem mutmaßlichen Betäubungsmittel vom Typ „Marihuana“. Gegen 20:03 Uhr nahm der Angeklagte bei der Durchsuchung eine Tasche mit dem Betäubungsmittel mit, steckte sie unter seine Jacke und schaffte es, sie in der Bergregion in der Nähe des Hauses zurückzulassen“, heißt es in der Mitteilung.

Bei der Durchsuchung des Hauses wurden im Zimmer des Angeklagten eine Tüte mit einem 15 Gramm schweren Betäubungsmittel vom Typ Marihuana, eine Tüte mit einem 1.76 Gramm schweren Betäubungsmittel vom Typ Marihuana und einem darin befindlichen weißen Plastikbeutel sowie eine schwarze Tüte mit einem 663.73 Gramm schweren Betäubungsmittel vom Typ Marihuana gefunden. 

„Mit diesen Handlungen hat dieselbe Person die Straftat des ‚unerlaubten Kaufs, Besitzes, Vertriebs und Verkaufs von Betäubungsmitteln, psychotropen und analogen Substanzen‘ gemäß dem Strafgesetzbuch des Kosovo begangen. Der Staatsanwalt des Falles hat dem Gericht bei der Einreichung der Anklage vorgeschlagen, den oben genannten Angeklagten nach der Durchführung der Gerichtsverhandlung, der Verwaltung und Auswertung der Beweise der ihm vorgeworfenen Straftat für schuldig zu befinden und ihn gemäß dem Gesetz zu bestrafen“, heißt es in der Ankündigung.