DIE WELT

Verdacht auf Abstimmungsbetrug, Schweiz leitet Ermittlungen ein

Schweiz

Schweiz

Foto: Associated Press

Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Betrugsverdachts wegen der Sammlung gefälschter Unterschriften für ein Referendum eingeleitet.

Der Fall wird als Verstoß gegen den Grundstein der demokratischen Tradition des Landes angesehen, berichtet Reuters.
Das Bundeskanzleramt, dessen Aufgabe es ist, die Wahlen zu überwachen, teilte in einer Erklärung mit, dass es bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet habe.

Der Bundeskanzler der Schweiz, Viktor Rossi, hat erklärt, dass er die Angelegenheit sehr ernst nehme.

„Unterschriften zu fälschen, um Geld zu verdienen, ist ein Missbrauch unserer direkten Demokratie“, sagte er dem Sender SRF.

Aus Zeitgründen, um genügend Unterschriften zu erhalten, haben sich einige Kampagnen an Unternehmen gewandt, die ihnen dabei helfen, genügend Namen zu sammeln. Unternehmen werden für den Service bezahlt, was zu Behauptungen führt, dass einige falsche Daten übermittelt haben.

In der Schweiz sind 100,000 Unterschriften erforderlich, um eine Initiative zu starten, die eine Änderung der Verfassung des Landes vorschlägt, und 50,000 für eine Volksabstimmung über vom Parlament verabschiedete Gesetze.

Einmal eingeleitet, führt das Referendum zu einer landesweiten Abstimmung, wie es in den letzten Jahren zu Themen wie dem Kauf neuer Kampfflugzeuge und dem als „Burka-Verbot“ bekannten Verbot der Gesichtsbedeckung der Fall war.

Das Kanzleramt gab an, Hinweise auf gefälschte Unterschriften bei rund zwölf Volksinitiativen erhalten zu haben, wollte aber nicht sagen, um welche es sich dabei handelte.

Der Schweizer Tages-Anzeiger, der die Untersuchung erstmals offenlegte, berichtete, dass ein Unternehmen angeboten habe, eine Referendumskampagne mit 10,000 Unterschriften zum Preis von 4.50 Franken pro Stück auszustatten.

Später stellten die lokalen Behörden fest, dass zwischen 35 und 90 Prozent der Unterschriften ungültig waren, was weit über der normalen Ungültigkeitsquote von 8 bis 12 Prozent liegt, heißt es in dem Papier.

Zu den Problemen gehörten Adressen von Unterzeichnern, die nicht existierten, oder Unterschriften von Personen, die seit mehreren Jahren nicht mehr in der Gegend lebten, so der Tages-Anzeiger.