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Oberster Gerichtshof hebt Haftstrafe für neun Verdächtige wegen Wahlmanipulation auf

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Foto: Driton Pacharada

Der Oberste Gerichtshof hat die Inhaftierung von neun Angeklagten wegen Fälschung von Wahlergebnissen untersagt. 

Die Entscheidung erfolgte nach Prüfung der gegen das Urteil des Grundgerichts in Prizren und des Berufungsgerichts des Kosovo eingelegten Anträge, mit denen die gegen sie verhängte Haftmaßnahme festgestellt und bestätigt worden war. 

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„Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil Pml.nr.105/2026 den Anträgen der Verteidiger der Angeklagten im Strafverfahren gegen BB, AH, AK, Gj.Sh., LK, B.Xh., EG und IP auf Rechtsschutz stattgegeben, die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Untersuchungshaft für alle Angeklagten beendet. Diese wurden umgehend freigelassen, um sich in Freiheit verteidigen zu können“, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichtshofs.

Der Oberste Gerichtshof gab auch dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten HP auf Rechtssicherheit statt, hob dessen Haft wegen der Straftat der Wahlfälschung auf und entließ ihn zur Verteidigung in Freiheit.

KOHA hat erfahren, dass sich unter den Freigelassenen zwei Familienmitglieder des PDK-Kandidaten für das Parlamentsamt, Fetah Paçarizi, und ein Familienmitglied des Kandidaten dieser Partei für das Parlamentsamt, Nait Hasani, befinden. 

Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Haftmaßnahme erfüllt sind.