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Der Oberste Gerichtshof entscheidet, das Projekt „Adventure Park“ in Germi bleibt ausgesetzt

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung, das Projekt „Adventure Park“ in Germi auszusetzen, bis zur endgültigen Entscheidung in dem Fall in Kraft bleibt.

Auf einer Pressekonferenz gaben die „Gruppe für rechtliche und politische Studien“ und „Aktive Bürger“ bekannt, dass das oberste Gericht die Berufung der Gemeinde Pristina auf eine außerordentliche Überprüfung der Gerichtsentscheidung abgelehnt habe und die Entscheidung in Kraft gelassen habe der Berufung.

Die Entscheidung, das Projekt „Adventure Park“ in Germi abzubrechen, erfolgte nach der Klage von GLPS und Active Citizens, dass die Umweltgenehmigung für dieses Projekt unter Verstoß gegen den Naturschutz erteilt worden sei.

Ihrer Meinung nach liege zudem ein Verstoß vor, da es keine öffentliche Debatte zu diesem Thema gegeben habe.