Arberi

Der Oberste Gerichtshof weist die Beschwerde gegen die Wahl von Elza Bajrami-Kastrati in die KPK als unzulässig zurück.

Die Vorherrschaft

Das Gremium des Obersten Gerichtshofs hat die Berufung der Staatsanwältin Merita Gaka-Kurtishi gegen die Entscheidung des Kosovo-Staatsanwaltsrats (KPK), Elza Bajrami-Kastrati zum Mitglied des KPK zu wählen, als unzulässig zurückgewiesen.

Staatsanwältin Gaka-Kurtishi hatte die Aufhebung des KPK-Beschlusses vom 13. November 2025 beantragt, da das Wahlverfahren ihrer Ansicht nach rechtswidrig gewesen sei. Sie beantragte außerdem die Aufhebung der KZ-KPK-Bekanntmachung vom 1. November 2025 sowie die Verpflichtung der KPK, ein neues Wahlverfahren anzukündigen und durchzuführen.

Nach Durchsicht der Unterlagen und Bewertung der Rechtsgrundlage der Berufung kam der Oberste Gerichtshof jedoch zu dem Schluss, dass die Berufung nicht zulässig ist.

In seiner Entscheidung betonte der Gerichtshof, dass es in dem Fall nicht um die Ernennung oder Entlassung eines Staatsanwalts oder die Entlassung eines Mitglieds des Staatsanwaltsrats geht – die einzigen Kategorien, für die Staatsanwälte das Recht haben, direkt beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.