Arberi

Das Sondergericht entscheidet über Haradinajs Beschwerde wegen Rechtsverletzung

Nassim Haradinaj

Nassim Haradinaj

Die Fachkammern haben eine Entscheidung über den Antrag von Nasim Haradinaj getroffen, der sich über die Verletzung seiner Rechte und Freiheiten im Rahmen des Strafverfahrens gegen ihn beim DHSK beschwerte. 

In dem am Freitag eingegangenen Urteil erklärte die Verfassungskammer einen Teil seiner Beschwerde für unzulässig und wies den Rest ab, da kein Verstoß gegen die Verfassung oder die Europäische Konvention zum Schutze der Grundrechte und Grundfreiheiten vorliege. 

Wie berichtet, beschwerte sich Haradinaj darüber, dass er auf der Grundlage einer rechtswidrig weiten Auslegung von drei Bestimmungen des Strafgesetzbuchs des Kosovo für schuldig befunden wurde und dass seine Handlungen zum Zeitpunkt ihrer Begehung keine Straftaten darstellten. In diesem Zusammenhang gelangte die Verfassungskammer zu dem Schluss, dass Haradinaj bei zwei seiner Ansprüche nicht alle wirksamen Rechtsbehelfe ordnungsgemäß genutzt habe, und erklärte die Beschwerde teilweise für unzulässig.

„Herr Haradinaj beschwerte sich außerdem darüber, dass er von der Spezialstaatsanwaltschaft dazu gedrängt worden sei, die Straftaten zu begehen, für die er für schuldig befunden wurde, und dass die Strafkammern bei der Anwendung des Rechtsmaßstabs einen Fehler begangen hätten, indem sie ihm die Beweispflicht in Bezug auf die Straftaten abgewälzt hätten mit seinem Anspruch. In diesem Zusammenhang stellte die Verfassungskammer fest, dass die Situation von Herrn Haradinaj war einfach nicht in eine Push-Situation verwickelt und erklärte die Beschwerde für unzulässig, da er keine offensichtliche Verletzung seiner Rechte feststellte. Herr Haradinaj machte außerdem geltend, dass der Nichtausschluss seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Strafkammern auf der Grundlage von Faktoren des öffentlichen Interesses eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstelle. Nachdem festgestellt wurde, dass Mr. Da Haradinaj diesbezüglich die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nicht genutzt habe, erklärte die Verfassungskammer auch diese Beschwerde für unzulässig“, heißt es in der Mitteilung. 

Abschließend heißt es, die Verfassungskammer habe entschieden, dass die Auslegung des Straftatbestandes „Behinderung von Amtsträgern bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten durch schwere Drohung“ durch die Strafkammern folgerichtig als mit dem Wesensgehalt des Urteils vereinbar angesehen werden könne Haradinaj hatte diese Straftat zum Zeitpunkt ihrer Hinrichtung logischerweise vorhergesehen. Folglich kam die Verfassungskammer zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen die Verfassung des Kosovo oder die Europäische Konvention zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen vorliegt.