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Sallahu: Die Übergangsmaßnahme verbietet den Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung

Friede sei mit ihm

Der ehemalige stellvertretende Justizminister Blerim Sallahu hat sich zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts geäußert, das eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret von Präsidentin Vjosa Osmani zur Auflösung des Parlaments erlassen hat.

Obwohl er Osmans Dekret als verfassungswidrig bezeichnete, sagte er, es verbiete ihm, rechtliche Konsequenzen herbeizuführen und die verfassungsmäßige Ordnung umzustoßen.

Sallahu hat erklärt, dass es nur dann Wahlen geben wird, wenn die Verfassung dies vorschreibt.

„Das Verfassungsgericht hat eine einstweilige Maßnahme ergriffen. Dadurch wird verhindert, dass der verfassungswidrige Erlass rechtliche Folgen hat. Außerdem wird so der Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung verhindert. Daher wird es nur dann Wahlen geben, wenn die Verfassung dies vorsieht…“, schrieb er.

 

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