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Im Fall „Stenta 2“ behauptet die Verteidigung der Angeklagten, dass die Anklage ungenau sei

Fall „Stenta 2“ – Gerichtsverhandlung

38 Ärzte, denen in dem für sie gesonderten Verfahren im Fall „Stenta 2“ Amtsmissbrauch und Bestechung vorgeworfen wurden, haben sich vor dem Grundgericht in Pristina auf nicht schuldig bekannt.

Viele äußerten den Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft die Angeklagten nicht konkret mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten in Verbindung gebracht und das neueste Strafgesetzbuch zum Nachteil der Angeklagten angewendet habe.

„Ich habe noch nie eine Bestimmung gesehen, die die Annahme von Bestechungsgeldern ohne einen bestimmten Betrag vorsieht. Oder 1 Euro, oder 100 Euro. „Es handelt sich um eine allgemeine Annahme“, sagte Driton Muharremi, der Anwalt von Fisnik Halimi.

„Sie haben keine konkreten Maßnahmen individualisiert“, sagte Egzona Gashi, die Anwältin von Banush Gashi.

„Anstatt nach dem geltenden Strafgesetzbuch angeklagt zu werden, wurde er zu dem Zeitpunkt, als behauptet wurde, dass eine Straftat begangen wurde, nach dem Strafgesetzbuch von 2013 angeklagt“, sagte Kadri Mjekiqi, die Anwältin von Afërdita Selmanaj.

Es gab auch Beschwerden über die Verlängerung des 2016 begonnenen Gerichtsverfahrens.

„Ich komme seit sechs Jahren zu diesem Prozess, ich bin nicht schuldig“, sagte Faik Shatri, Angeklagter im Fall „Stenta 6“.

Zwei der sechs von der Anklage geladenen Zeugen gaben an, dass sie sich durch den Angeklagten geschädigt fühlten.

ebenfalls Ärzte, denen Amtsmissbrauch und Bestechung vorgeworfen werden, werden freigelassen Arberi Ärzte, denen Amtsmissbrauch und Bestechung vorgeworfen werden, werden freigelassen

„Ja, viel, nicht nur materiell, sondern auch spirituell. Ich habe ihm etwa 7.500 gegeben“, sagte der Zeuge Shefket Abdullahu.

Die nächste Sitzung in diesem Fall wird am Mittwoch fortgesetzt, wenn die übrigen Zeugen vernommen werden sollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 Patienten ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Behandlungen an zwei private KKUK-Krankenhäuser überwiesen, die Amtspflicht des Arztes missbraucht und von den privaten Krankenhäusern jeweils 500 Euro Bestechungsgeld angenommen Stents bei Patienten und ab 150 Euro für jede Koronarangiographie.