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Fünf Länder fordern „Transitbeschränkungen“ für neue EU-Mitgliedstaaten

Europäische Union

In der Europäischen Union findet die Idee, Sicherheitsmaßnahmen gegen künftige neue Mitgliedstaaten zu verhängen, für den Fall, dass diese die europäischen Werte und Standards nicht mehr respektieren, immer mehr Unterstützung. 

Mehrere EU-Länder haben in einem gemeinsamen Schreiben gefordert, dass diese „Schutzmaßnahmen“ in die Beitrittsverträge des Erweiterungsprozesses aufgenommen werden. Dazu gehört auch die vorübergehende Abschaffung des Vetorechts für neue Mitgliedstaaten in Bereichen, in denen Einstimmigkeit erforderlich ist, wie etwa in der Außenpolitik und bei der Erweiterung.

Sie haben außerdem Übergangsphasen für den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen gefordert.

In dem von Frankreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, den fünf Gründungsmitgliedern der EU, unterzeichneten Dokument heißt es, dass sich die geopolitische Lage seit dem Beitritt Kroatiens zur EU im Jahr 2013 deutlich verändert habe und dass die Erweiterung nun nicht mehr nur als technischer, auf Verdiensten beruhender Prozess, sondern als strategische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand des Kontinents angesehen werde.

Die Unterzeichner dieses Briefes fordern außerdem, dass die Verwendung von EU-Geldern für neue Mitgliedstaaten an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der allgemeinen Freiheiten geknüpft wird und dass Instrumente zur Sanktionierung jener Länder vorhanden sind, die diese Grundsätze künftig verletzen würden.

Auch in der Vergangenheit gab es in den Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedsländern Fälle, in denen diesen Ländern in einer Übergangsphase Beschränkungen auferlegt wurden, nun ist jedoch vorgeschrieben, dass dies breiter angewendet wird.

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