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Das Außenministerium bittet um internationale Sicherheit für den in Serbien festgenommenen Kosovaren.

Serbien

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Diaspora (MFJD) gab am Samstag bekannt, dass es eine Verbalnote an die diplomatischen Vertretungen der QUINT-Staaten in Serbien geschickt hat, um das Engagement internationaler Partner beim Schutz der Rechte und der Sicherheit des Bürgers der Republik Kosovo, Dukagjin Maxhuni, sicherzustellen, der an der serbisch-kroatischen Grenze unter dem Verdacht von Kriegsverbrechen festgenommen wurde. 

Das Außenministerium teilte mit, es habe auch die Delegation der Europäischen Union in Serbien benachrichtigt. 

„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Diaspora hat über das Verbindungsbüro der Republik Kosovo in Serbien umgehend die Delegation der Europäischen Union in Serbien benachrichtigt und eine Verbalnote an die diplomatischen Vertretungen der Quint-Staaten in Serbien gesandt, um das Engagement internationaler Partner beim Schutz der Rechte und der Sicherheit der Bürger der Republik Kosovo sicherzustellen“, heißt es in der Stellungnahme.

Darüber hinaus hat das Ministerium bekannt gegeben, dass der Besuch von Maxhunis Familienmitgliedern voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden wird. 

„Der Botschafter der Republik Kosovo in Serbien, Herr Jetish Jashari, steht in ständigem Kontakt mit der Familie des Festgenommenen und wird über das Verbindungsbüro einen offiziellen Antrag auf Besuchserlaubnis für Staatsbürger Maxhuni einreichen. Der Besuch wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden“, heißt es in der Mitteilung weiter.

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Das Außenministerium erklärte, es werde über das Verbindungsbüro in Serbien diesen Fall weiterhin genau beobachten und „alle notwendigen diplomatischen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte aller Bürger der Republik Kosovo zu schützen“. 

Die serbischen Behörden haben 30 Tage Untersuchungshaft für Maxhuni angeordnet. Serbien wirft ihm vor, im Juni 1999 im Dorf Bec in der Provinz Gjakova Verbrechen gegen Mitglieder zweier Familien begangen zu haben.