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Misetic: Die Aussagen der Anklage enthalten grundlegende Widersprüche.

Luka Mishetic

Hashim Thaçis Anwalt, Luka Misetic, sagte, dass die Aussagen der Staatsanwaltschaft grundlegende Widersprüche enthielten. 

„Einerseits behauptet die Anklage, dass die Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) über ein voll funktionsfähiges Kommandosystem vom Generalstab bis zu den Zonen verfügte, über die Fähigkeit zur Kommunikation zwischen dem Generalstab und den Zonen, über die Fähigkeit, vom Generalstab aus verbindliche Befehle an die Mitglieder der Zonen zu erteilen, sowie über die Fähigkeit, Disziplin zu üben und die unteren Ebenen im Falle der Nichtbefolgung von Befehlen zu bestrafen.“

Laut Mishetic erklärte die Staatsanwaltschaft jedoch später selbst, dass die Mitglieder der „Gemeinsamen Kriminellen Organisation“ (JCE) ihre Politik gegenüber Gegnern in erster Linie durch Kommuniqués, politische Erklärungen und andere Mitteilungen kommunizierten, die die Soldaten über die öffentlichen Medien erhielten.

„Die Sonderstaatsanwaltschaft erklärt nicht, warum Mitglieder des Gemeinsamen Polizeiausschusses keine Befehle erteilten, die sogenannte Gegner brandmarkten. Wir sind der Ansicht, dass die Darstellung der ZPS widersprüchlich ist und es weder Befehls- und Kontrollmechanismen noch glaubwürdige Beweise dafür gab, dass die Zonen die Kommuniqués als Richtlinie zur Begehung von Verbrechen gegen Personen interpretierten, die als Hindernisse für die vollständige Kontrolle der Mitglieder des Gemeinsamen Polizeiausschusses über Kosovo wahrgenommen wurden.“

Anwalt Mishetić sagte unter anderem, dass die Behauptung der Anklage, die Tatsache, dass in vielen UÇK-Zonen Hafteinrichtungen errichtet wurden, bedeute, dass es angemessene Anweisungen und Weisungen seitens des Generalstabs gegeben habe, ebenfalls unbegründet sei.

„Dieses Argument ist aus zwei Gründen nicht stichhaltig. Erstens hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz erklärt, dass Inhaftierungen durch staatliche oder nichtstaatliche Gruppen wie die UÇK in jedem Konflikt Realität und ein erwartbarer Bestandteil eines Kriegszustands sind. Dies ist die Norm, nicht die Ausnahme. Das Rote Kreuz stellt fest, dass das humanitäre Völkerrecht von der Annahme ausgeht, dass alle Parteien Inhaftierungen vornehmen. Es wäre ungewöhnlich gewesen, wenn die Gebietskommandanten keine eigenen Haftanstalten eingerichtet hätten. Sie brauchten dafür nicht die Anweisung des Generalstabs.“
 

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