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Die Registrierung von Wählern außerhalb des Kosovo zur Briefwahl und zur Stimmabgabe in diplomatischen Vertretungen beginnt am 6. Mai.

Briefwahl

Foto: Archiv

Die Zentrale Wahlkommission (CEC) hat bekannt gegeben, dass der Prozess der Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo am 6. Mai beginnt und am 17. Mai 2026 endet.

Zwölf Tage lang können sich alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger online registrieren, per Post oder in einer diplomatischen Vertretung abstimmen.

CEC-Sprecher Valmir Elezi sagte, die Wähler könnten selbst entscheiden, wie sie ihre Stimme abgeben, entweder in einer diplomatischen Vertretung oder per Post.

„Während dieses zwölftägigen Zeitraums (6. bis 17. Mai 2026) können sich alle im Ausland lebenden kosovarischen Staatsbürger als Wähler außerhalb des Kosovo registrieren lassen. Bei der Registrierung können die Wähler individuell zwischen drei Möglichkeiten der Stimmabgabe wählen: (1) persönliche Stimmabgabe in einer der diplomatischen Vertretungen des Kosovo; (2) Zusendung des Stimmzettels per Post an einen der von der Zentralen Wahlkommission (CEC) außerhalb des Kosovo eingerichteten Briefkästen; oder (3) Zusendung des Stimmzettels an den Briefkasten der CEC im Kosovo“, erklärte Elezi.

Laut Elezit können Wähler, die sich bei diplomatischen Vertretungen registrieren lassen, am 6. Juni ihre Stimme abgeben, während Briefwähler vom 25. Mai bis zum 6. Juni wählen können.

ebenfalls Die Abstimmung beginnt in der Diaspora. ABENDNACHRICHTEN vor 1 Monaten Die Abstimmung beginnt in der Diaspora.

„Nach den Wahlen des letzten Jahres hat die Zentrale Wahlkommission (ZW) verschiedene Regelungen für die Stimmabgabe außerhalb des Kosovo getroffen. Die ZW hat eine Mindestanzahl von 50 registrierten Wählern als Kriterium für die Durchführung von Wahlen in diplomatischen Vertretungen festgelegt. Liegt die Anzahl der registrierten Wähler in einer diplomatischen Vertretung unter 50, findet dort keine Stimmabgabe vor Ort statt. Die registrierten Wähler werden automatisch auf Briefwahl umgestellt und von der ZW benachrichtigt. Bürger, die sich für die Briefwahl registrieren, erhalten – wie bereits bei den letzten Kommunal- und Parlamentswahlen – ein Paket mit ihren Stimmzetteln per Post“, erklärte Elezi.

Laut Elezit ist die Zentrale Wahlkommission (CEC) gesetzlich verpflichtet, den Namen jedes Wählers, der sich außerhalb des Kosovo registriert, von der Wählerliste zu streichen, die am Wahltag im Kosovo an die Wahllokale verteilt wird. /EO