Unterstützen Sie TIME. Bewahren Sie die Wahrheit.
Arberi

Wählerregistrierung für die Briefwahl bei Kommunalwahlen beginnt am 23. Juli

Auszählung der Stimmen

Foto: Driton Pacharada

Die Zentrale Wahlkommission hat angekündigt, dass die Frist für die Registrierung von Wählern außerhalb des Kosovo zur Briefwahl bei den Kommunalwahlen für Bürgermeister und Gemeindeversammlungen am 23. Juli beginnt.

Während des 38-tägigen Zeitraums (23. Juli – 29. August) können alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger die Registrierung als Wähler außerhalb des Kosovo beantragen:

Unterstützen Sie die ZEITDie Wahrheit bewahren.

Professioneller Journalismus liegt im öffentlichen Interesse. Ihre Unterstützung trägt dazu bei, dass er unabhängig und glaubwürdig bleibt. Unterstützen auch Sie uns! 1 Euro macht einen Unterschied.

Leserbrief – Warum wir um Ihre Unterstützung bitten Beitragen

1.     über die elektronische Plattform des CEC https://diaspora.kqz-ks.org, oder

2.     per Post, indem Sie den Antrag an das CEC-Postfach im Kosovo senden.

Die elektronische Plattform zur Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo wird zu Beginn dieses Zeitraums für die Registrierung zugänglich sein.

„Die CEC wird alle Erläuterungen zu den Schritten veröffentlichen, die für die Registrierung über die Plattform oder per Post befolgt werden müssen, sowie Informationen zu den Kriterien und Unterlagen, die für die Registrierung erforderlich sind“, heißt es in der Ankündigung.

Im Gegensatz zu allgemeinen Wahlen ist bei Kommunalwahlen die Stimmabgabe im Ausland nur per Briefwahl möglich, da das Gesetz über allgemeine Wahlen vorsieht, dass die Stimmabgabe bei diplomatischen Vertretungen für diese Art von Wahl nicht gilt. 

Die Briefwahlfrist beginnt am 17. September und endet am 11. Oktober. Diese Frist gilt nur für Bürger, die sich außerhalb des Kosovo erfolgreich als Wähler registrieren lassen.

Am 13. Oktober finden Kommunalwahlen statt.