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Ohne LDK billigt die Versammlung die Entschließung für den Sonderausschuss.

Auflösung ohne LDK

Foto: Driton Pacharada

Die Versammlung des Kosovo hat mit 90 Stimmen eine Resolution verabschiedet, in der sie die Sonderkammern und die Sonderstaatsanwaltschaft in Den Haag auffordert, ein faires Verfahren gegen die ehemaligen Führer der Kosovo-Befreiungsarmee durchzuführen.

Die Abgeordneten der Demokratischen Liga des Kosovo nahmen nicht an der Abstimmung teil, da ihr Antrag, einen Punkt zum Inhalt hinzuzufügen, nicht angenommen wurde.

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Bei der Vorstellung des Inhalts erklärte Përparim Gruda, Abgeordneter der Demokratischen Partei des Kosovo, dass die Resolution von unabhängigen Experten ausgearbeitet wurde.

Nach der Lektüre des Inhalts erklärte die Vorsitzende der LDK-Parlamentsfraktion, Jehona Lushaku, dass lediglich Einigkeit darüber bestehe, dass die Resolution auf die Tagesordnung gesetzt werde, nicht aber über ihren Inhalt. 

Sie bat um die Ergänzung dieses Punktes: „Diese Resolution ruft alle Institutionen der Republik Kosovo, die für Recht und Ordnung zuständig sind, dazu auf und ermutigt die internationale Gemeinschaft, ihre Bemühungen um die vollständige Aufklärung aller ungelösten Fälle, die sich während und nach dem Krieg im Kosovo ereignet haben, zu intensivieren, um allen Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Rechtsstaatlichkeit auf der Grundlage der Grundsätze der Unparteilichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz zu stärken.".

Anschließend erklärte Gruda, dass es keine Änderungen am Inhalt gegeben habe, und die Versammlung billigte den vollständigen Inhalt mit 90 Ja-Stimmen. 

Der Abgeordnete der Vetëvendosje-Bewegung, Fatos Geci, stimmte dagegen.

Die serbische Liste war gar nicht zur Wahl zugelassen.

Inhalt der Entschließung

Die Versammlung bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zur Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung, einschließlich der Verfassungsänderung Nr. 24 der Republik Kosovo über die Einrichtung der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft;

In Erinnerung an den Zweck dieser Änderung und die Verpflichtung der Republik Kosovo, die unbegründeten Anschuldigungen aus dem Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarats [Dokument 12462] vom 7. Januar 2011 zu entkräften und zu widerlegen, die auch nach einem Jahrzehnt internationaler Untersuchungen keine Grundlage für die Aufnahme in die Anklagen gegen die Führer und Kämpfer der Kosovo-Befreiungsarmee bildeten;

In voller Anerkennung der Werte der Kosovo-Befreiungsarmee, die einen erhabenen Teil unserer ruhmreichen Geschichte darstellt, auf der unsere Republik ruhmreich ist, und in Würdigung der Opfer der Männer und Frauen des Kosovo für seine Freiheit und Unabhängigkeit, wie sie in der Präambel der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo unterstrichen werden;

Wir betonen unser uneingeschränktes Bekenntnis zum Schutz der Werte der Demokratie, der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz, wie sie in der Verfassung unserer Republik und in internationalen Abkommen und Standards festgelegt sind;

Wir unterstreichen unser uneingeschränktes Engagement für den Schutz der in der Verfassung und in internationalen Übereinkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte und -freiheiten;

In Anbetracht der Notwendigkeit, die Verpflichtungen der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft sowie aller anderen Institutionen der Republik Kosovo hinsichtlich der Umsetzung verfassungsrechtlicher und internationaler Standards und Grundsätze für eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu bekräftigen;

Versammlung der Republik Kosovo

ANFRAGEN von den Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft, um bei der Ausübung ihrer Funktionen die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verfassung des Kosovo, die die besten internationalen Standards für ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren enthält, zu gewährleisten und gleichzeitig die Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Justiz zu wahren.

ANFRAGEN von den Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft, um bei der Ausübung ihrer Funktionen die strikte Einhaltung der verfassungsrechtlichen und internationalen Standards hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte und -freiheiten von Hashim Thaçi, Kadri Veseli, Jakup Krasniqi, Rexhep Selim und anderen sicherzustellen, einschließlich der Verpflichtungen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

ANFRAGEN durch den Ombudsmann der Sonderkammern, dessen ausschließliche Verantwortung für die Sonderkammern und die Sonderstaatsanwaltschaft sich aus der Verfassung der Republik Kosovo ableitet, bei der Ausübung dieser Funktion in voller Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu handeln, in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen und den internationalen Standardakten, die sich auf diese Funktion beziehen.
Fordert die Förder- und Unterstützerstaaten der Kosovo-Sonderkammern in Den Haag auf, das Abkommen mit der Republik Kosovo zu respektieren, wonach der Gerichtshof auf der Grundlage der Gesetze und der Verfassung des Kosovo arbeitet, die alle höchsten internationalen Standards erfüllen. Die Förder- und Unterstützerstaaten der Kosovo-Sonderkammern müssen die Verantwortung übernehmen, falls diese Rechte verletzt werden.

ERMUTIGEN Wir fordern alle demokratischen Staaten auf, sich unserem Aufruf zur uneingeschränkten Achtung der internationalen Standards für ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren anzuschließen – Standards, die sich aus der Verfassungstradition aller demokratischen Staaten und den von internationalen Mechanismen verabschiedeten Akten und Empfehlungen ergeben, darunter, aber nicht ausschließlich, die Vereinten Nationen, die Europäische Union, der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

ERMUTIGEN Überwachungsmechanismen für die Achtung der Grundrechte und -freiheiten innerhalb internationaler Organisationen sowie internationaler und lokaler Nichtregierungsorganisationen, zur verstärkten Überwachung der Einhaltung internationaler Standards für den Schutz der Grundrechte und -freiheiten in Gerichtsverfahren und der Meldung festgestellter Verstöße durch die Sonderkammern und die Sonderstaatsanwaltschaft.

BESTÄTIGT Engagement und Einsatz für die Gewährleistung aller Mechanismen, einschließlich finanzieller, zur Unterstützung der Verteidigungsrechte von Führern und Kämpfern der Kosovo-Befreiungsarmee vor der Sonderstaatsanwaltschaft und den Sonderkammern.

BESTÄTIGT volles Engagement und Hingabe bei der Durchführung aller Maßnahmen zur Bekräftigung der Werte des Krieges der Kosovo-Befreiungsarmee und der Geschichte, auf der die Republik Kosovo aufgebaut wurde.
 

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