Das Verfassungsgericht des Kosovo hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs für ungültig erklärt, mit dem die Verordnung des Kosovo-Staatsanwaltsrats über das Mandat des Nationalen Koordinators zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität aufgehoben worden war.
Der Fall wurde vom Staatsanwaltsrat des Kosovo eingeleitet, der die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 14. Juli beantragt hatte. 2025
Das Verfassungsgericht entschied einstimmig, dem Antrag stattzugeben, und stellte fest, dass der Oberste Gerichtshof das Recht auf ein faires Verfahren verletzt hatte. Das Gericht war nicht fair und unparteiisch und hatte die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der KPC verletzt. Daher wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs für ungültig erklärt und der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Der Streit bezog sich auf die Änderungen, die die KPC im Jahr 2025 an der Verordnung über den Nationalen Koordinator zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität vorgenommen hatte. Mit der neuen Verordnung wurde das Mandat des Der Koordinator wurde für eine dreijährige Amtszeit ernannt, mit der Möglichkeit der Wiederwahl für eine weitere Amtszeit. eine weitere Amtszeit nach einer positiven Leistungsbeurteilung.
Staatsanwalt Shqipdon Fazliu, der dieses Amt seit 2013 innehatte, klagte gegen die KPC mit der Begründung, die Änderungen seien rückwirkend vorgenommen worden und verletzten seine Position. Der Oberste Gerichtshof gab der Klage statt und erklärte die neue Verordnung für ungültig.
Das Verfassungsgericht stellte jedoch fest, dass die Verfassung und das Gesetz über die Staatsanwaltschaft die KPC nicht verpflichten, andere Institutionen hinsichtlich der internen Organisation oder der Ernennung von Staatsanwälten für bestimmte Positionen zu konsultieren. Demnach genießt die KPC in diesen Angelegenheiten institutionelle Unabhängigkeit, solange sie im Einklang mit der Verfassung und den geltenden Gesetzen handelt.
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Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Nationalen Koordinator für Wirtschaftskriminalität aufgehoben
Der Gerichtshof betonte außerdem, dass die Position des Nationalen Koordinators nach der bisherigen Gesetzgebung kein klar definiertes Mandat hatte, weshalb die Festlegung eines dreijährigen Mandats nicht als Einschränkung eines bestehenden, gesetzlich garantierten Mandats angesehen werden könne.
Zusammenfassend stellte das Verfassungsgericht fest, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz falsch ausgelegt und angewendet und damit die Standards eines fairen Verfahrens nicht eingehalten hatte. Aus diesem Grund sah es eine Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft des Kosovo.
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