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Arberi

Die Zentrale Wahlkommission setzt Fristen für politische Parteien, Koalitionen oder Einzelwettbewerbe.

CEC-Treffen (Foto: Driton Paçarada)

Foto: Driton Pacharada

Alle derzeit im Kosovo registrierten politischen Parteien sind von der Zentralen Wahlkommission verpflichtet, dieser Institution ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme an den vorgezogenen Wahlen zur Versammlung des Kosovo am 7. Juni 2026 mitzuteilen.

Bis heute sind politische Parteien verpflichtet, die Zentrale Wahlkommission zu benachrichtigen, wenn sie über eine Koalition an diesen Wahlen teilnehmen wollen.

Der Sprecher der Zentralen Wahlkommission (CEC), Valmir Elezi, erklärte, dass die Benachrichtigung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Wahlen nur für die 53 politischen Parteien verpflichtend sei, die derzeit im Kosovo registriert und aktiv sind.

„Alle im Kosovo registrierten politischen Parteien sind verpflichtet, der Zentralen Wahlkommission innerhalb von sieben Tagen, also vom 1. bis zum 7. Mai, ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme an den vorgezogenen Wahlen zur Versammlung des Kosovo mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für die 53 politischen Parteien, die derzeit im Parteienregister des Kosovo eingetragen sind, nicht jedoch für politische Gruppierungen, die als Bürgerinitiativen oder unabhängige Kandidaten an den Wahlen teilnehmen möchten“, erklärte Elezi.

Elezi wies außerdem darauf hin, dass kosovarische Parteien bis zum 7. Mai Zeit haben, die Zentrale Wahlkommission (CEC) zu informieren, falls sie über eine Koalition an den Wahlen teilnehmen möchten. Er erinnerte daran, dass das Gesetz hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Parteien bei Koalitionsbildungen mehrere Anpassungen vorgenommen hat.

„Laut Wahlgesetz müssen politische Parteien, die bei der Zentralen Wahlkommission (CEC) registriert sind und über eine Koalition an den vorgezogenen Wahlen teilnehmen möchten, die CEC bzw. das Amt für Registrierung, Zertifizierung und Finanzkontrolle politischer Organisationen darüber informieren. Die Frist für diese Mitteilung ist der 7. Mai 2026. Die Koalition kann aus mindestens zwei politischen Parteien bestehen. Laut Gesetz kann eine Partei nach der Bestätigung der Koalition bis zur offiziellen Bestätigung des Wahlergebnisses durch die CEC nicht mehr austreten. Darüber hinaus darf eine Partei, die Mitglied einer Koalition ist, nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Koalition oder als eigenständige Partei an denselben Wahlen teilnehmen“, erklärte Elezi.

ebenfalls Am 7. Juni treten 22 politische Parteien und 3 Koalitionen gegeneinander an, 9 Parteien nehmen nicht teil. Arberi vor 2 Monaten Am 7. Juni treten 22 politische Parteien und 3 Koalitionen gegeneinander an, 9 Parteien nehmen nicht teil.

An den regulären Parlamentswahlen im Februar 2025 nahmen 28 politische Einheiten teil, davon 20 politische Parteien, 5 Koalitionen, 2 Bürgerinitiativen und 1 unabhängiger Kandidat.

Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen Ende Dezember traten 24 politische Gruppierungen an, darunter 18 Parteien, 3 Koalitionen, 2 Bürgerinitiativen und ein unabhängiger Kandidat. /KSP