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Die Zentrale Wahlkommission (CEC) eröffnet die Frist für die Änderung des Wahllokals innerhalb der Gemeinde.

Kommunalwahlen - 2025

Foto: Driton Pacharada

Die Zentrale Wahlkommission hat bekannt gegeben, dass die Frist für die Änderung des Wahllokals innerhalb der Gemeinde begonnen hat. Dies ist Teil der Vorbereitungen für die vorgezogenen Wahlen zur Versammlung des Kosovo am 7. Juni. 

Laut der Zentralen Wahlkommission (CEC) dauert dieser Zeitraum 12 Tage, vom 6. bis 17. Mai. In diesem Zeitraum können wahlberechtigte Bürger ihr aktuelles Wahllokal überprüfen und es gegebenenfalls innerhalb der Gemeinde, in der sie registriert sind, ändern.

Wähler können dies tun durch die elektronische Plattform der CEC oder durch Einreichung eines Antrags bei der Kommunalen Wahlkommission in der betreffenden Gemeinde.

Die Zentrale Wahlkommission (CEC) hat klargestellt, dass ein Wechsel des Wahllokals nur innerhalb derselben Gemeinde möglich ist. 

Um von einer Gemeinde in eine andere umzuziehen, müssen Bürger zuerst ihre offizielle Wohnsitzadresse beim Standesamt oder über die E-Kosova-Plattform ändern.

Änderungen, die während dieses Zeitraums vorgenommen werden, werden nach Ablauf der Frist am 17. Mai auf der elektronischen Plattform der CEC sichtbar sein.