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Anklage gegen Hajdari und andere wegen Verstößen gegen die Staatsreserven bestätigt

Rozeta Haddari

Foto: Archiv

Foto: Driton Pacharada

Das Grundgericht in Pristina hat die Anträge auf Anfechtung der Beweismittel und auf Aufhebung der Anklage im Fall der sogenannten „Staatsreserven“ gegen die ehemalige Ministerin für Industrie, Unternehmertum und Handel, Rozeta Hajdari, als unbegründet zurückgewiesen. 

„Das Grundgericht Pristina – Sonderabteilung – hat mit Beschluss PS.nr.68/2025 vom 13.03.2026 die von den Verteidigern der Angeklagten gegen die Anklage der Sonderstaatsanwaltschaft der Republik Kosovo erhobenen Anträge auf Einspruch gegen die Beweismittel und auf Abweisung der Anklage als unbegründet zurückgewiesen“, sagte Gerichtssprecherin Mirlinda Gashi. 

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Ebenfalls in diesem Fall angeklagt sind Irfan Lipovica, Hafiz Gara und Ridvan Muharremi.

Laut Anklageschrift der SPRK haben die Angeklagten Rozeta Hajdari in ihrer Funktion als Ministerin für Industrie, Unternehmertum und Handel, Irfan Lipovica als stellvertretender Staatssekretär und Hafiz Gara als Direktor der Abteilung für Staatsreserven unter Verstoß gegen das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und unter Umgehung des Wettbewerbsverfahrens durch ein Verhandlungsverfahren einen Vertrag mit dem türkischen Unternehmen „Yafe Turizm Indaat Sanayi ve Ticaret Anonim Sirketi“ mit Sitz in Bursa, Türkei, über den Kauf von 10 Tonnen Weizen zu einem Preis von 4,834,778.00 Euro ausgehandelt und anschließend unterzeichnet. Der vereinbarte Preis für den Weizenkauf lag demnach 193.48 Euro über dem durchschnittlichen Marktpreis.
Die Anklageschrift führt weiter aus, dass die Angeklagten Hajdari, Lipovica und Gara mit der Firma „Xanto SP. ZO. O“ mit Sitz in Gdynia, Polen, einen Vertrag über den Kauf von 200 Litern Öl und 120 Kilogramm Zucker aushandelten und unterzeichneten. Trotz der geleisteten Zahlung wurden die Waren jedoch nie geliefert.

Hajdari, Lipovica und Gara werden beschuldigt, Staatsgeheimnisse verraten zu haben, indem sie Muharrem Informationen über den Standort der Weizenlagerstätte als staatliche Reserveware zukommen ließen.