Der Justizrat hat beschlossen, die Verfahren zur Wahl des neuen Vorsitzenden einzuleiten. Dieser Wettbewerb wurde drei Wochen vor dem Ende der Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden Albert Zogaj eröffnet, der nicht angegeben hat, ob er eine weitere Amtszeit anstrebt
Der Justizrat des Kosovo hat den Wettbewerb zur Auswahl des neuen Vorsitzenden angekündigt, bei dem noch drei Wochen bis zum Ende der Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden, Albert Zogaj, verbleiben. Die Entscheidung wurde auf der Ratssitzung am Freitag getroffen. Doch vor der Bekanntgabe hat das KJC eine Stellungnahme der Rechtsabteilung eingeholt.
„Wir verfügen über die Begründung als notwendiges Informationsmaterial. „Was für das Verfahren wichtig ist, da wir auch über die Medien verfügen, bereitet die Rechtsabteilung die Entscheidung über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vor“, sagte Zogaj.
Zu den Bedingungen, die die Kandidaten erfüllen müssen, gehört, dass sie richterliche Mitglieder des Rates sein und mindestens drei Unterschriften von anderen Mitgliedern des Rates erhalten müssen. Auf die Frage, ob er sich zur Wiederwahl stellen werde, sagte der Vorsitzende Zogaj, dass die Frage der Wiederwahl persönlich sei und es noch zu früh sei, darüber zu sprechen.
Das Gesetz über den Justizrat legt die fünfjährige Amtszeit der Mitglieder ohne Möglichkeit einer Wiederwahl fest.
Mittlerweile begrenzt der Vorsitzende dieses Mandat auf 3 Jahre. Nach dem Ende seines Mandats als Vorsitzender wird Zogaj ein weiteres Jahr und acht Monate Mandat als Mitglied des KJC haben. Er wird die Möglichkeit einer Wiederwahl haben, auch wenn er aufgrund der gesetzlichen Befristung als Mitglied des KJC das Mandat zur Hälfte verlassen kann.
Dieser Raum wurde in der Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des KJC gelassen, da darin nicht der Vorschlag enthalten war, dass die Wiederwahl des Vorsitzenden nicht zulässig ist, wie dies normalerweise bei Vorsitzenden von Gerichten der Fall ist, die nicht dazu berechtigt sind zur Wiederwahl. Die Verordnung sieht vor, dass das Verfahren zur Auswahl des Vorsitzenden einen Monat nach der Besetzung der vakanten Position nicht länger dauern soll.