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KDI: Die Abgeordneten sollten sich an das Verfassungsgericht wenden, das Ausmaß der politischen Meinungsverschiedenheiten hat ein bestimmtes Maß überschritten.

Konvention

Foto: Driton Pacharada

Das Kosovo Democratic Institute (KDI) hält die Situation um die Konstituierung der Versammlung für absurd und inakzeptabel. Es kommt zu dem Schluss, dass die obligatorische 30-Tage-Frist abgelaufen ist und dass die LVV ihrer ausschließlichen Verantwortung, einen Kandidaten für das Amt des Parlamentspräsidenten vorzuschlagen, nicht nachgekommen ist. 

Laut KDI setzt die Vetevendosje-Bewegung die „institutionelle Blockade“ „bewusst“ fort. 

„Diese Situation hat die Ebene politischer Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parlamentsparteien bereits überschritten. Der Ablauf der Frist ohne Konstituierung der Nationalversammlung hat eine unmittelbare verfassungsrechtliche Frage für die Rechtmäßigkeit des weiteren Verfahrens aufgeworfen. Eine verspätete Kandidatur, eine erneute 48-Stunden-Unterbrechung oder eine eventuelle politische Einigung können die Folgen des Nichthandelns innerhalb der Frist nicht für sich allein beseitigen“, heißt es in der Erklärung des Instituts.

KDI hat erklärt, dass mindestens zehn Abgeordnete unverzüglich beim Verfassungsgericht die nach Ablauf der Frist getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen darlegen und um Aufklärung bitten sollten.

„Wenn die Nichtausübung des Vorschlagsrechts innerhalb der Frist das Mandat dieser Verfassungsgebenden Versammlung zur Vollendung des Verfassungsprozesses erschöpft hat; welche Rechtsgültigkeit haben dann die nach Ablauf der Frist ergriffenen Maßnahmen; und welches verfassungsrechtliche Verfahren sollte weiterverfolgt werden, einschließlich der Vorbereitung von Neuwahlen?“, lauten die Fragen, die laut KDI an das Verfassungsgericht gerichtet werden sollten.

 

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