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Arberi

KDI und GLPS kritisieren die mangelnde Transparenz bei der Ausarbeitung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs über das Büro.

Demokratisches Institut des Kosovo

Das Kosovo Democratic Institute (KDI) und die Group for Legal and Political Studies (GLPS) haben die Behandlung des Gesetzentwurfs über das Staatliche Büro zur Überprüfung und Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte verurteilt und das Vorgehen als Verstoß gegen die parlamentarischen Verfahren bezeichnet.

Laut KDI verstößt die Organisation einer dringenden öffentlichen Anhörung „von heute bis morgen“ gegen die Regeln für parlamentarische Anhörungen und schränkt die Beteiligung von Bürgern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Experten an der Ausarbeitung eines funktionsfähigen und verfassungsgemäßen Gesetzes ein.

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Die Organisation betont, dass der Gesetzgebungsausschuss die Verfahren unnötig beschleunigt und Entscheidungen ohne umfassende Debatte und ohne Beteiligung der Opposition getroffen hat. Die Entscheidung, innerhalb von weniger als 24 Stunden eine öffentliche Anhörung abzuhalten, verstößt laut KDI gegen die Geschäftsordnung der Nationalversammlung.

KDI verweist auf Artikel 38(7) der Verordnung, der vorsieht, dass eine öffentliche Anhörung erst nach Ablauf von mindestens fünf Tagen seit ihrer Einberufung stattfinden darf, um den interessierten Parteien Zeit zur Vorbereitung und zur sinnvollen Mitwirkung zu geben.

KDI kritisiert außerdem die Vorgehensweise der Mehrheitsabgeordneten, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu umgehen, und bezeichnet dies als negatives Signal für die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse.

Laut ihnen ist die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf durchgeführt wird, genauso wichtig wie sein Inhalt, da er direkte Auswirkungen auf den Kampf gegen die Korruption hat und die verfassungsmäßigen Rechte berührt.

Abschließend appelliert KDI an die Versammlung und die parlamentarische Mehrheit, die Verfahren zu respektieren und einen offenen, inklusiven und transparenten Prozess zu gewährleisten, der die tatsächliche Beteiligung aller Parteien sicherstellt.

GLPS erklärte, dass das Verfahren zur Einrichtung des Büros von mangelnder Transparenz und fehlenden ordnungsgemäßen Konsultationen seitens der Regierung und des Parlaments begleitet gewesen sei.

„Da es sich um eine neue Verordnung handelt, die eines der in der Verfassung garantierten Grundrechte, nämlich das Eigentumsrecht, betrifft, hätte dieser Prozess während des gesamten Entwurfsprozesses, einschließlich der Verabschiedung in der Nationalversammlung, unter voller Transparenz und breiter öffentlicher Beteiligung, einschließlich der Zivilgesellschaft, durchgeführt werden müssen. Stattdessen war der gesamte Prozess durch einen eklatanten Mangel an Transparenz gekennzeichnet. Weder die Regierung noch nun die Nationalversammlung führten ordnungsgemäße öffentliche Konsultationen durch. Die einzige öffentliche Anhörung wurde in letzter Minute ohne klare Struktur und ohne Möglichkeit einer sinnvollen Prüfung des Entwurfs innerhalb des vorgegebenen Zeitraums anberaumt. Ein solches Vorgehen untergräbt die Mindeststandards der öffentlichen Konsultation und widerspricht den Grundprinzipien von Transparenz, Rechenschaftspflicht und guter Rechtsetzung“, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Die öffentliche Anhörung zum Präsidium findet morgen statt. Am 18. April stimmte die Nationalversammlung dem Gesetzentwurf zum Präsidium grundsätzlich zu.